Lüneburg: Mutmaßlicher Serien-Straftäter sitzt vorläufig in Haft
In Lüneburg sorgt der Fall eines mutmaßlichen Serien-Straftäters für Unruhe. Mehrmals wurde der 30-Jährige, der sich illegal in Deutschland aufhält, festgenommen - und kam direkt wieder frei. Nun wurde Haftbefehl erlassen.
Die Polizei hatte zuvor "in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Lüneburg" Straftaten des Mannes aus den vergangenen Tagen zusammengetragen, wie ein Sprecher mitteilte. Neben Beleidigungen, Bedrohungen, Körperverletzungen und Hausfriedensbrüchen wird dem Mann wiederholter gewerbsmäßiger Betrug in Form von Zechprellerei vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg beantragte in der Folge eine sogenannte Hauptverhandlungshaft. Am Sonntag erließ ein Richter des Amtsgerichts Soltau Haftbefehl.
Bäckerei-Verkäuferin binnen einer Woche zweimal attackiert
Insgesamt soll der Mann aus Westafrika in den vergangenen Wochen rund 50 Straftaten begangen haben. In der vergangenen Woche soll der Mann zweimal eine Bäckerei-Verkäuferin angegriffen haben. Nach dem letzten Angriff am Samstag, bei dem er sie laut Polizei im Gesicht verletzte und in die Hand biss, kam er zunächst in Gewahrsam, wurde am Sonntagmorgen aber wieder freigelassen. Wenig später soll der 30-Jährige in einem Lüneburger Lokal erneut die Zeche geprellt haben. Als die Polizei eintraf, sei er aggressiv geworden und habe einen Beamten beleidigt - weswegen er wieder festgenommen wurde.
Oberbürgermeisterin Kalisch: Viele verängstigte Menschen
Der Fall des Mannes hatte in der vergangenen Woche in Lüneburg für Kritik an der Justiz gesorgt. Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch (Grüne) hatte sich am Sonntag dazu geäußert und mitgeteilt, sie erlebe derzeit viele Bürgerinnen und Bürger, die sich verängstigt und hilflos fühlen.
Beantragte Abschiebehaft war abgelehnt worden
Hintergrund war eine vorherige Entscheidung des Amtsgerichts: Dies hatte am Freitag - ein Tag vor dem erneuten Angriff auf die Bäckerei-Verkäuferin - eine von der Ausländerbehörde des Landkreises Harburg in Absprache mit der Polizei beantragte Abschiebehaft des 30-Jährigen aus Guinea-Bissau abgelehnt. Kalisch hatte die Entscheidung am Sonntag kritisiert: Dass der Mann nicht in Abschiebehaft komme, könne sie persönlich nicht nachvollziehen, "auch wenn ich sie in meiner öffentlichen Funktion akzeptieren muss". Sie erwarte nun, von allen beteiligten Behörden und Gerichten, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um für mehr Sicherheit der Menschen in der Stadt zu sorgen, so Kalisch.
Amtsgericht verweist auf fehlende Details im Antrag
Das Amtsgericht hatte die Ablehnung der Abschiebehaft am Freitag mit Verweis auf die strenge Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes begründet. Demnach könne die Haft nur angeordnet werden, wenn "die zweifelsfreie Ausreisepflicht, die Abschiebungsvoraussetzungen, die Erforderlichkeit der Haft, die Durchführbarkeit der Abschiebung und die notwendige Haftdauer gegeben seien". Konkret sei in dem Antrag nicht klar geworden, wann die Abschiebung mit welchem Sicherheitspersonal und welchem Flug hätte durchgeführt werden sollen, hatte das Gericht am Freitag auf Anfrage des NDR Niedersachsen mitgeteilt. Die "Durchführbarkeit der Abschiebung in der beantragten Haftzeit" gehe aus dem Antrag nicht hervor, hieß es.
Gefälschter Aufenthaltstitel
Der Mann aus Guinea-Bissau ist laut Polizei zum ersten Mal bei einer Personenkontrolle Anfang Januar aufgefallen. Dabei habe er sich in Tostedt (Landkreis Harburg) mit einem gefälschten portugiesischen Aufenthaltstitel ausgewiesen. Der 30-Jährige sei angewiesen worden, sich bei der Ausländerbehörde im Landkreis Harburg zu melden, habe dies aber nicht getan. Ende Januar habe die Polizei ihn dann in Lüneburg angetroffen und eine sogenannte Ausweisungsverfügung übergeben - ab da hätte er sieben Tage Zeit gehabt, um das Land zu verlassen. Ab diesem Zeitpunkt habe der Mann nahezu täglich mit der Polizei zu tun gehabt, unter anderem, weil er die Zeche geprellt habe oder gewalttätig geworden sei. Er habe auch eine Polizistin mit der Faust verletzt. Immer wieder habe die Polizei ihn in Gewahrsam genommen, es seien ihm Hilfsangebote gemacht worden, die er abgelehnt habe.