Lüneburg: Mutmaßlicher Serien-Straftäter kommt in Abschiebehaft
Ein mutmaßlicher Serien-Straftäter aus Westafrika hat in den vergangenen Wochen unter anderem in Lüneburg für Unruhe gesorgt. Das Amtsgericht Lüneburg erließ am Donnerstag einen Abschiebehaftbefehl gegen ihn.
Das Gericht hat einem Sprecher zufolge entschieden, dass der 30-Jährige höchstens bis zum 20. März in der Abschiebehaft festgehalten werden darf. Die Haftzeit bis zu einer Abschiebung müsse möglichst kurz gehalten werden. Nach Auffassung des Gerichts bedarf es mehrerer Personen, die den Mann zum Schutz anderer Passagiere begleiten. Es geht davon aus, dass er den Rückflug nicht widerstandslos hinnehmen werde. Die Bundespolizei habe daher geregelt, dass der Mann mit Sicherheitspersonal nach Guinea-Bissau abgeschoben wird, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts Lüneburg mit. Der 30-Jährige dürfe auf dem Flug zudem gefesselt und notfalls mit Medikamenten ruhiggestellt werden.
Spezielle Kopfbedeckung während Verhandlung erforderlich
Beim Anhörungstermin sei der Mann körperlich angespannt gewesen und habe aggressiv herumgeschrien, erklärte der Gerichtssprecher. Demzufolge sei eine vernünftige Kommunikation nicht ansatzweise möglich gewesen. Während der Verhandlung trug der Betroffene eine spezielle Kopfbedeckung, um zu verhindern, dass er andere anspuckt. Nachdem das Amtsgericht Lüneburg in einem ersten Verfahren über die Abschiebehaft entschieden hat, musste sich der 30-Jährige in einem zweiten Verfahren wegen diverser Delikte verantworten. Das Amtsgericht Lüneburg verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Eine Rechtsexpertin erklärte dem NDR, dass diese einjährige Haftstrafe auch im Falle einer Abschiebung bestehen bleibe. Demnach müsste der Mann die Haftstrafe antreten, wenn er nochmal nach Deutschland kommen sollte.
Amtsgericht lehnte vorherigen Antrag auf Abschiebehaft ab
Rund 50 Straftaten soll der Mann in den vergangenen Wochen begangen haben. Unter anderem soll er eine Bäckerei-Verkäuferin binnen einer Woche zweimal attackiert haben. Eine vorige Woche von der Ausländerbehörde des Landkreises Harburg in Absprache mit der Polizei beantragte Abschiebehaft hatte das Amtsgericht abgelehnt. Dabei verwies das Gericht auf die strenge Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. In dem Antrag sei nicht klar geworden, wann die Abschiebung mit welchem Sicherheitspersonal und welchem Flug hätte durchgeführt werden sollen. Nachdem der 30-Jährige am Wochenende erneut mit der Polizei zu tun hatte, trug diese "in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Lüneburg" Straftaten des Mannes aus den vergangenen Tagen zusammen, wie ein Sprecher mitteilte. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg beantragte daraufhin eine sogenannte Hauptverhandlungshaft. Am vergangenen Sonntag erließ ein Richter des Amtsgerichts Haftbefehl.
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