Urteil: Bürgermeister von Harsum darf keine Waffe tragen
Der Bürgermeister der Gemeinde Harsum (Landkreis Hildesheim) fühlt sich bedroht und will deshalb eine Schusswaffe führen. Das Verwaltungsgericht Hannover hat ihm nun eine Absage erteilt.
Marcel Litfin (parteilos) hat keinen Anspruch auf die Erteilung eines Waffenscheins, entschied das Gericht am Montag. Zu dem Verfahren war es gekommen, weil Litfin den Landkreis Hildesheim verklagte hatte. Der Landkreis hatte ihm die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis verweigert. Der Rathaus-Chef argumentierte, dass es in der Vergangenheit vermehrt Anfeindungen und tätliche Angriffe im Zusammenhang mit seiner Amtsführung gegeben habe. Dem Gericht reichte die Begründung nicht. Der Kläger müsse vielmehr glaubhaft machen, "wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben" gefährdet zu sein, um einen Waffenschein bekommen zu dürfen. Auch müsse er glaubhaft darlegen, dass mit einer Schusswaffe eine Gefährdung gemindert würde. Beides liege jedoch nicht vor, teilte das Gericht mit.
Polizei Hildesheim sieht keine besondere Gefährdung
Die Polizei Hildesheim sei im Gegenteil in einer umfangreichen Gefährdungsanalyse zu dem Ergebnis gekommen, "dass für den Kläger keine besondere Gefährdungssituation vorliege". Zudem könne der Bürgermeister in Gefährdungssituationen auch andere Maßnahmen ergreifen, etwa indem er die Polizei alarmiere. Litfin gab laut dem Gericht dagegen an, sich von verschiedenen Personen konkret bedroht zu sehen, weswegen es auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gebe.
Harsumer soll Gullydeckel auf A7 geworfen haben
Laut Litfin soll ihn etwa ein polizeibekannter Mann aus dem Ort Harsum mehrfach bedroht haben. Dem 50-jährigen Mann wird außerdem vorgeworfen, im August vergangenen Jahres einen Gullydeckel von einer Brücke auf die A7 geworfen zu haben. Der Gullydeckel durchschlug die Windschutzscheibe eines Autos. Zwei Menschen wurden dabei schwer verletzt.
Staatsanwaltschaft Hildesheim ermittelt
Die Staatsanwaltschaft Hildesheim ermittelt, wie ein Sprecher der ebenfalls beteiligten Polizeiinspektion Hildesheim mitteilte. "Wir können bestätigen, dass polizeiliche Ermittlungen wegen Bedrohungs- und Beleidigungssachverhalten zum Nachteil des Bürgermeisters von Harsum durch die Polizei geführt wurden, die mittlerweile an die Staatsanwaltschaft Hildesheim abgegeben wurden", teilte der Polizeisprecher NDR Niedersachsen schriftlich mit.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover ist noch nicht rechtskräftig. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg kann Berufung beantragt werden.