Korrupter Staatsanwalt? Prozess gegen G. könnte bald starten
Der Korruptionsprozess gegen einen Staatsanwalt aus Hannover könnte im April beginnen. Yashar G. wird vorgeworfen, eine international agierende Drogenbande mit Informationen versorgt zu haben.
Yashar G. sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte den 39-Jährigen wegen 14 Taten angeklagt. Offenbar gehen die Ermittlerinnen und Ermittler aber davon aus, dass der Fall eine wesentlich größere Dimension hat als bislang angenommen. Dem 39-Jährigen wird Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall, Verletzung des Dienstgeheimnisses und Strafvereitelung im Amt vorgeworfen.
Richterinnen seien persönlich und emotional beeinflusst
Der Verteidiger von G. hatte drei Richterinnen des Landgerichts wegen möglicher Befangenheit abgelehnt. Eine andere Kammer des Gerichts lehnte den Antrag aber ab. Auch die Beschwerde dagegen beim Oberlandesgericht (OLG) Celle wurde nun zurückgewiesen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Begründet worden war der Befangenheitsantrag damit, dass die Richterinnen persönlich und emotional beeinflusst seien. Zwei von ihnen waren beispielsweise für jenen Prozess zuständig, in dem ein Angeklagter erstmals die Vorwürfe gegen den 39-Jährigen erhoben hatte. Die Richterinnen sprachen mit dem mittlerweile beschuldigten G. darüber. Nach Auffassung des OLG bedeutet eine mögliche emotionale Beeinflussung aber noch keine Befangenheit.
Prozess gegen Yashar G. könnte am 23. April starten
Mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts sei noch keine endgültige Entscheidung darüber getroffen, welche Richterinnen und Richter den Fall verhandeln, hieß es weiter. Das Landgericht Hannover habe bislang nicht über eine Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Wenn die Anklage der Staatsanwaltschaft Osnabrück zur Hauptverhandlung zugelassen wird, könnte der Prozess gegen G. nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am 23. April starten.
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