Auf einem Glasfenster in Göttingen steht die Aufschrift Amtsgericht, Arbeitsgericht Zentralgericht. © NDR Foto: Julius Matuschik

Wegen Urlaubszeit: Prozess um Misshandlung von Frauen geplatzt

Stand: 22.06.2023 10:26 Uhr

Das Landgericht Göttingen hat wegen der anstehenden Urlaubszeit den Prozess gegen einen 41-Jährigen aus Uslar platzen lassen. Er soll Frauen massiv gequält haben. Sie müssen nun erneut aussagen.

Anfang Mai begann der Prozess gegen den Mann vor dem Landgericht. Während der ersten fünf Hauptverhandlungstage sagten die beiden Opfer als Zeuginnen bereits ausführlich aus. Doch nun hätten sich aufgrund der Urlaubszeit innerhalb der vorgeschriebenen Drei-Wochen-Frist keine neuen Termine finden lassen, teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mit.

Opfer müssen vor Gericht noch einmal aussagen

Damit wird der Prozess neu aufgerollt. Bei einer Neuauflage beginnt auch die Beweisaufnahme von vorne. Die beiden betroffenen Frauen müssen dann als Zeuginnen erneut aussagen. Wann der Prozess beginnt, steht nach Angaben der Gerichtssprecherin noch nicht fest.

Verurteilungen wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung

Der 41-jährige Angeklagte sitzt wegen zahlreicher Gewalttaten gegen Frauen bereits in Strafhaft. Im August 2020 verurteilte das Landgericht Göttingen ihn zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren, unter anderem wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und der gefährlichen Körperverletzung in fünf Fällen. Er soll eine seiner früheren Partnerinnen so heftig an den Haaren gezogen haben, dass sie kahle Stellen auf dem Kopf hatte. Eine andere soll er mehrfach mit einer elektrischen Fliegenklatsche geschlagen haben.

Angeklagter bestritt die Vorwürfe

Wie das Landgericht Göttingen mitteilte, hatten die betroffenen Frauen teilweise sehr lange gebraucht, bevor sie sich aus der Gewaltbeziehung lösten. Mehrere von ihnen hätten von sich aus keine Anzeige erstattet, sondern seien von der Polizei im Zuge der Ermittlungen aufgespürt worden, heißt es. In dem Prozess von 2020 bestritt der 41-Jährige sämtliche Vorwürfe und räumte lediglich eine Ohrfeige ein. Gegen das Urteil legte er Revision ein. Diese wurde vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Braunschweig | 22.06.2023 | 13:30 Uhr

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