Stand: 14.02.2018 19:00 Uhr

VW und inhaftierter Manager wollen sich einigen

Im Streit um die Kündigung des früheren VW-Managers Oliver Schmidt wollen sich die Parteien außergerichtlich einigen. Das Arbeitsgericht Braunschweig hat am Mittwoch mitgeteilt, dass der für den 19. Februar angesetzte Gütetermin auf Antrag von Schmidt und Volkswagen aufgehoben wurde. Der 48-Jährige war von VW entlassen worden, nachdem ihn ein US-Gericht wegen seiner Verwicklung in den Diesel-Skandal zu sieben Jahren Haft verurteilte hatte. Gegen den aus seiner Sicht ungerechtfertigten  Rauswurf reichte Schmidt Anfang Januar Klage beim Arbeitsgericht Braunschweig ein.

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VW-Logo.
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Ex-Manager geht juristisch gegen Kündigung vor

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Anwalt: Kündigung höchst zweifelhaft

In dem Klageschreiben hatte Schmidt die Verantwortung für sein Mitwirken am Dieselskandal von sich gewiesen. Der Bayerische Rundfunk zitierte seinen Anwalt mit den Worten: "Herr Schmidt hat ausschließlich im Rahmen der ihm von Volkswagen erteilten arbeitgeberseitigen Weisungen gehandelt. Dass er nun die fristlose Kündigung erhalten hat, offenbar, weil er die ihm erteilten Weisungen befolgt hat, ruft in Herrn Schmidt nicht nur das Gefühl hervor, ungerecht behandelt zu werden, sondern ist arbeitsrechtlich auch höchst zweifelhaft."

Keine Details über geplante Gespräche

Weitere Informationen über die nun geplanten außergerichtlichen Gespräche liegen dem Arbeitsgericht nach Angaben eines Sprechers nicht vor. Falls es dabei nicht zu einer Einigung kommen sollte, könnte das Gericht auf Antrag der Parteien einen neuen Gütetermin bestimmen.

Weitere Informationen
VW-Manager Oliver Schmidt.

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Oliver Schmidt spricht im "Center for Automotive Research’s Management Briefing Seminar" in Traverse City, Michigan. © Volkswagen of America, Inc. Foto: Volkswagen of America, Inc.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 14.02.2018 | 14:00 Uhr

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