VW und inhaftierter Manager wollen sich einigen
Im Streit um die Kündigung des früheren VW-Managers Oliver Schmidt wollen sich die Parteien außergerichtlich einigen. Das Arbeitsgericht Braunschweig hat am Mittwoch mitgeteilt, dass der für den 19. Februar angesetzte Gütetermin auf Antrag von Schmidt und Volkswagen aufgehoben wurde. Der 48-Jährige war von VW entlassen worden, nachdem ihn ein US-Gericht wegen seiner Verwicklung in den Diesel-Skandal zu sieben Jahren Haft verurteilte hatte. Gegen den aus seiner Sicht ungerechtfertigten Rauswurf reichte Schmidt Anfang Januar Klage beim Arbeitsgericht Braunschweig ein.
Anwalt: Kündigung höchst zweifelhaft
In dem Klageschreiben hatte Schmidt die Verantwortung für sein Mitwirken am Dieselskandal von sich gewiesen. Der Bayerische Rundfunk zitierte seinen Anwalt mit den Worten: "Herr Schmidt hat ausschließlich im Rahmen der ihm von Volkswagen erteilten arbeitgeberseitigen Weisungen gehandelt. Dass er nun die fristlose Kündigung erhalten hat, offenbar, weil er die ihm erteilten Weisungen befolgt hat, ruft in Herrn Schmidt nicht nur das Gefühl hervor, ungerecht behandelt zu werden, sondern ist arbeitsrechtlich auch höchst zweifelhaft."
Keine Details über geplante Gespräche
Weitere Informationen über die nun geplanten außergerichtlichen Gespräche liegen dem Arbeitsgericht nach Angaben eines Sprechers nicht vor. Falls es dabei nicht zu einer Einigung kommen sollte, könnte das Gericht auf Antrag der Parteien einen neuen Gütetermin bestimmen.