Urteil: Corona-Abriegelung von Göttinger Wohnblock war rechtswidrig
Für die Abriegelung eines Wohnblocks in Göttingen während der Corona-Pandemie fehlte die Rechtsgrundlage. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen am Donnerstag entschieden. Bewohner hatten geklagt.
Im Juni 2020 hatte die Stadt Göttingen den Wohnkomplex mit Bauzäunen abriegeln und rund eine Woche von der Polizei bewachen lassen, um die Quarantäne sicherzustellen. 120 der rund 700 Bewohner hatten sich mit dem Coronavirus infiziert. Doch durch die Maßnahme seien die Grundrechte der Wohnblock-Bewohner verletzt worden, da diese sich nicht frei bewegen konnten, urteilte das Verwaltungsgericht am Donnerstag.
Gericht: Keine Rechtsgrundlage für Handeln der Stadt
Für die Abriegelung habe es keine Rechtsgrundlage gegeben, entschieden die Richter. Eine solche Maßnahme hätte nur durch einen Richter angeordnet werden dürfen. Eine zwangsweise Unterbringung von "Quarantänebrechern" sei zudem nur in einem Krankenhaus oder in einer anderen geeigneten geschlossenen Einrichtung nach einem richterlichen Beschluss vorgesehen. Das eigenmächtige Handeln der Stadt war demnach rechtswidrig.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Eine Familie aus dem Wohnblock hatte gegen die Absperrung mit Bauzäunen wegen Freiheitsentziehung geklagt. Das Urteil des Verwaltungsgericht schafft eine Grundlage für mögliche Schadenersatzklagen. Bisher ist es allerdings noch nicht rechtskräftig.