Illegale Tierversuche in Göttingen? Staatsanwaltschaft ermittelt
Wegen des Verdachts nicht genehmigte Versuche an Tieren durchgeführt zu haben, hat die Staatsanwaltschaft Göttingen Ermittlungen gegen eine ehemalige Forscherin des Max-Planck-Instituts aufgenommen.
Laut Staatsanwaltschaft Göttingen geht es bei den Ermittlungen um zwei Versuchsreihen mit Mäusen. Demnach waren der ehemaligen Forscherin des Max-Planck-Instituts für Multidisziplinäre Naturwissenschaften diese zwar genehmigt worden, allerdings nur für bestimmte Zeiträume. Eine dieser Versuchsreihen sei von Juli 2018 bis Juli 2023 erlaubt worden. Sie habe dann aber darüber hinaus weitere Versuche durchgeführt und dabei offenbar auch Mäuse getötet. Wie viele Tiere bei den ungenehmigten Versuchen gestorben sind, sei bisher unklar.
Eine Reihe von Ermittlungen
Zuerst hatte das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) im Juni 2024 begonnen die beiden Versuchsreihen zu untersuchen. Das LAVES hat seine Akten dazu nun an die Staatsanwaltschaft Göttingen übersandt, bestätigte ein Sprecher dem NDR in Niedersachsen. Zuvor gab es gegen die ehemalige Wissenschaftlerin bereits eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Zu einem Verfahren der Staatsanwaltschaft war es damals allerdings nicht gekommen, heißt es. Die Beteiligten einigten sich auf eine Geldauflage in Höhe von 15.000 Euro.
Fristlose Kündigung zu Jahresbeginn
Im November 2023 hatte das Max-Planck-Institut für Multidisziplinäre Naturwissenschaften mitgeteilt, dass Maßnahmen ergriffen wurden damit die Forscherin keine Tierversuche mehr durchführen könne. Das Institut warf der damaligen Wissenschaftlerin vor Tierversuche ohne Genehmigung gemacht zu haben. Konkret habe sie untersucht, wie sich Mäuse bei Sauerstoffmangel verhalten. Die Frau erstattete Anfang 2024 vor dem Arbeitsgericht noch Anklage gegen ihre fristlose Kündigung. Nach einer Einigung wurde ihr schließlich zum 31. Januar gekündigt.