Kündigung wegen Tierversuchen: Forscherin und Institut einigen sich
Nachdem einer Wissenschaftlerin wegen angeblich nicht genehmigter Tierversuche gekündigt worden war, haben sich die Forscherin und das Max-Planck-Institut in Göttingen auf einen Vergleich geeinigt.
Die Wissenschaftlerin hatte vor dem Arbeitsgericht Göttingen wegen widerrechtlicher Kündigunggeklagt. In einem schriftlichen Verfahren einigten sich die beiden Parteien darauf, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich rückwirkend zum 31. Januar dieses Jahres zu beenden, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Eine Verhandlung in dem Kündigungsschutzverfahren findet nicht mehr statt. Das Institut hatte der Wissenschaftlerin vorgeworfen, Tierversuche gemacht zu haben, ohne sie von den Behörde genehmigen zu lassen, und sie deshalb fristlos entlassen.
Institut: Forscherin verstößt gegen Vorschriften
Laut früheren Angaben des Instituts hat die Wissenschaftlerin gegen bestehende gesetzliche Vorschriften und interne Regelungen verstoßen. Demnach ging es um nicht genehmigte Versuche zur Frage, wie sich Mäuse bei Sauerstoffmangel verhalten. Laut Angaben hatte die Forscherin viele Jahre in dem Institut gearbeitet. Ihr Arbeitsvertrag galt noch bis 2026.