Göttingen: Zusätzliche Plätze im Maßregelvollzug geplant
Neben zu wenigen Plätzen ist laut Ministerium auch der Fachkräftemangel eine Herausforderung. (Themenbild)
In der Außenstelle Göttingen des Maßregelvollzugs-Zentrums Moringen (Landkreis Northeim) sollen 40 neue Plätze für sucht- und psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter geschaffen werden. Wie das niedersächsische Sozialministerium mitteilte, wurde dafür bereits der offizielle Planungsauftrag vergeben. Der Bedarf an Plätzen im Maßregelvollzug sei in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, sagte Ministeriumssprecher Felix Thiel. Seinen Angaben nach warten in niedersachsen derzeit 46 verurteilte sucht- oder psychisch kranke Personen darauf, in den Maßregelvollzug aufgenommen zu werden. Auch in Wunstorf in der Region Hannover sollen laut Ministerium in diesem Jahr 22 neue Plätze hinzukommen.
Ulrich Subatzus vom Landgericht Lüneburg erklärt, wann Maßregelvollzug angeordnet werden muss. (10.01.2025)
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Maßregelvollzug für kranke Straftäterinnen und Straftäter
Stellt das Gericht fest, dass eine Person zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war, kann statt eines Strafvollzugs ein Maßregelvollzug angeordnet werden.
Beim Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter werden diese in der Regel zunächst in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Der Auftrag bei dieser freiheitsentziehenden Unterbringung ist es, diese Menschen zu behandeln und die Öffentlichkeit vor ihnen zu schützen.
Externe Gutachter schätzen die Genesung der Straftäterin/des Straftäters ein. Auch die Maßregelvollzugsanstalt gibt dazu Stellung ab. Anhand dessen entscheidet die Strafvollstreckungskammer über Lockerungen.
Erste Lockerungen können sein: In Begleitung nach draußen gehen sowie einkaufen ohne Begleitung. Im letzten Schritt vor der Freilassung können die Straftäterinnen/Straftäter in einer Wohngruppe außerhalb der psychiatrischen Klinik leben. Danach wird der Maßregelvollzug zur Bewährung ausgesetzt.