Der Angeklagte Wilfried W. betritt den Gerichtssaal. © picture alliance/dpa Foto: David Inderlied

Fall "Höxter": Bekommt Wilfried W. Sicherungsverwahrung?

Stand: 30.08.2023 12:48 Uhr

Wilfried W. und Angelika W. haben auf ihrem Hof, der als "Horrorhaus von Höxter" bekannt wurde, über Jahre Frauen gequält. Zwei von ihnen starben. Am Mittwoch begann ein erneuter Prozess.

von Marc Wichert

Das Landgericht Paderborn verhandelt die Frage, ob der heute 53-jährige Wilfried W. nach Verbüßung seiner Strafe auf freien Fuß kommt - oder in Sicherungsverwahrung. Er war im Jahr 2018 zwar zu elf Jahren Haft verurteilt worden, galt jedoch als vermindert schuldfähig. Später korrigierten Gutachter diese Einschätzung. Ein Anwalt von W. unterstrich am Mittwoch am Rande des Prozesses, das ursprüngliche psychiatrische Gutachten im Strafprozess nach wie vor für zutreffend zu halten.

Opfer kamen aus dem Landkreis Northeim

Das Paar hatte Frauen mit Kontaktanzeigen nach Höxter in Nordrhein-Westfalen gelockt und körperlich und seelisch schwer misshandelt. Zwei Frauen aus Niedersachsen starben an ihren schweren Verletzungen: Annika W. aus Uslar und Susanne F. aus Bad Gandersheim (beides Landkreis Northeim).

Wilfried W. und Angelika W. quälten ihr Opfer aus Uslar

Die 33-jährige Annika W. hatte im Jahr 2013 auf eine von Wilfried W.s Zeitungsannoncen geantwortet und war auf den Hof in Bosseborn bei Höxter gezogen. Im Sommer heiratet sie Wilfried W.. Er und Angelika W. waren da bereits geschieden, lebten aber weiterhin zusammen. Angelika W. sagte später im Prozess aus, dass sie und ihr Ex-Mann die Frau gemeinsam gequält und misshandelt hätten.

Leiche von Annika W. zerstückelt und verbrannt

Annika W. war demnach in dem Haus in Höxter zeitweise nachts an ein Heizungsrohr gebunden worden, damit sie die beiden nicht im Schlaf störte. Wenn sie sich einnässte, sei sie unter anderem durch Übergießen mit heißem Wasser bestraft worden. Irgendwann habe Annika W. nur noch in einer Badewanne schlafen dürfen. Zudem habe Wilfried W. der Frau ein Pulver ins Essen gemischt, das sie nicht vertragen habe. In den Wochen vor ihrem Tod soll Annika W. kaum noch gegessen haben. Nachdem Annika W. an ihren Verletzungen starb, froren die beiden ihren Leichnam in einer Tiefkühltruhe ein. Anschließend zerstückelten sie die Leiche, verbrannten die Stücke im Kamin und verstreuten die Asche an Straßenrändern in der Umgebung - so die Aussage von Angelika W.

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Susanne F. starb nach schweren Verletzungen

Anfang 2016 antwortete auch die 41-jährige Susanne F. aus Bad Gandersheim auf eine Annonce von Wilfried W. Sie zog ebenfalls in das Haus der Ex-Eheleute W. Mehrere Wochen wurde sie dort nach Erkenntnissen der Ermittler von den beiden festgehalten und misshandelt. Wilfried und Angelika W. wollten die schwer verletzte Susanne F. schließlich mit dem Auto zurück in ihre Wohnung in Bad Gandersheim bringen. Als das Auto auf dem Weg dorthin wegen eines Motorschadens liegen blieb, riefen sie einen Rettungswagen für Susanne F., die wenige Stunden später im Krankenhaus ihren Verletzungen erlag. Als Todesursache wurde stumpfe Gewalt gegen den Kopf festgestellt. Die Ärzte alarmierten die Polizei, Wilfried und Angelika W. wurden festgenommen.

Zweifel an verminderter Schuldfähigkeit

Angelika W. wurde 2018 wegen Mordes durch Unterlassen zu 13 Jahren Haft verurteilt, Wilfried W. aus dem gleichen Grund zu elf Jahren Haft. Zuvor hatte eine Gutachterin ihn als vermindert schuldfähig eingestuft. Er habe Gut und Böse nicht unterscheiden können, so ihre Einschätzung. W. kam in eine Psychiatrie, wo aber rasch Zweifel an der eingeschränkten Steuerungsfähigkeit aufkamen. Nach einem erneuten Gutachten verfügte das Landgericht Münster im Jahr 2020, dass Wilfried W. in den regulären Strafvollzug verlegt wird.

Sicherungsverwahrung soll Allgemeinheit schützen

Die Staatsanwaltschaft Paderborn stellte infolgedessen den Antrag auf Sicherungsverwahrung. In dem Verfahren am Paderborner Landgericht sollen zwei neue Sachverständige ihre Gutachten zu dem 53-Jährigen erstatten. Die Sicherungsverwahrung wird verhängt, wenn erhebliche und für die Allgemeinheit gefährliche Straftaten erwartbar sind. Ende September soll das Urteil gefällt werden.

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