Beziehung zu Häftling: JVA-Angestellte ließ Handy manipulieren
Eine Mitarbeiterin der JVA Rosdorf soll eine verbotene Beziehung zu einem Häftling gehabt haben. Um das zu vertuschen, stiftete sie eine Kollegin an, Beweise zu vernichten. Beide wurden jetzt verurteilt.
Das Amtsgericht Göttingen sah es als erwiesen an, dass die beiden Frauen Urkunden gefälscht haben. Konkret ging es um das Smartphone eines 32-jährigen Häftlings. Dieses war bei einer Durchsuchung im September 2020 in der Zelle des Mannes sichergestellt worden. Weil die 29-jährige damalige JVA-Angestellte eine verbotene Liebesbeziehung mit dem verurteilten Sexualstraftäter hatte und in dem Handy ihre Nummer gespeichert war, stiftete sie nach Ansicht des Gerichts ihre 27-jährige Kollegin dazu an, die Handydaten zu löschen.
Ermittlungen deckten Beziehung auf
Als IT-Spezialisten der Polizei das sichergestellte Handy auswerten wollten, wunderten sie sich, dass auf dem Gerät keine Daten zu finden waren. Daraufhin ermittelte die Polizei und erfuhr unter anderem von der Beziehung. Das Amtsgericht Göttingen erließ Strafbefehle gegen die 29-Jährige und die 27-Jährige. Sie sollten jeweils 2.000 Euro zahlen und erhielten eine Bewährungsstrafe. Beide erhoben Einspruch und nahmen damit den Gerichtsprozess in Kauf.
Kollegin gibt Vorwürfe zu, 29-Jährige streitet alles ab
Die 27-Jährige gab zum Verhandlungsauftakt am Amtsgericht Göttingen zu, das Handy des Häftlings auf Werkseinstellungen zurückgesetzt zu haben, um ihre Kollegin zu schützen. Die 29-Jährige bestritt sämtliche Vorwürfe sowie eine verbotene Beziehung mit dem Häftling gehabt zu haben. Inzwischen ist sie mit ihm verheiratet. Sie wurde zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten sowie zu einer Zahlung von 2.400 Euro an die Stiftung Opferschutz Niedersachsen verurteilt. Ihre frühere Kollegin kam mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro davon.
Indizien für Kinderpornografie nicht tragfähig
Was genau auf dem Handy gespeichert war, blieb im Prozess unklar. Die Staatsanwaltschaft war in der Anklage noch davon ausgegangen, dass die Daten auf dem Handy gelöscht worden waren, weil sich darauf Kinderpornografie befunden haben soll, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts. "Dafür gab es Indizien, die sich allerdings im Laufe des Prozesses als nicht tragfähig erwiesen haben", so der Sprecher.