Das Rathaus von Bad Sachsa © NDR Foto: Jens Klemp

Razzia in Rathaus: Bürgermeister von Bad Sachsa mahnt zur Geduld

Stand: 12.01.2025 11:40 Uhr

Nach der Razzia im Rathaus von Bad Sachsa (Landkreis Göttingen) hat sich Bürgermeister Daniel Quade (FDP) zu Wort gemeldet. Er bittet darum, Angestellte der Stadt nicht durch Nachfragen zu bedrängen.

Da er selbst kein Beschuldigter sei, habe er keine Akteneinsicht, teilte Quade in seinem Statement auf Facebook mit. Entsprechend könne er sich nur bedingt zu dem Fall äußern. Die Stadt werde keine eigenen Ermittlungen aufnehmen, solange die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig laufen, schrieb er. Das öffentliche Interesse an dem Fall sei nachvollziehbar, die Stadt habe aber auch eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Bediensteten. Es könne nicht Aufgabe der Stadt sein, zu diesem Zeitpunkt eine Bewertung abzugeben. "Ich bitte daher darum, die Bediensteten durch weitere persönliche Anfragen an sie nicht in Bedrängnis zu bringen", so Quade. Es gelte die Unschuldsvermutung.

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Aufträge ohne Ausschreibung an Verwandte vergeben?

Am Mittwoch hatten Polizisten unter anderem das Rathaus, das Bauamt, den Bauhof, die Kläranlage und verschiedene Privatgebäude durchsucht. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt eigenen Angaben zufolge in drei Fällen. In einem Fall geht es um einen städtischen Mitarbeiter, der jahrelang vermeintliche Überstunden und Entschädigungen für Rufbereitschaft abgerechnet haben soll. Darüber hinaus soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft in der Stadtverwaltung gegen Vergabevorschriften verstoßen worden sein. Es seien zahlreiche Aufträge ohne vorherige Ausschreibung vergeben worden. Eine Firma, deren Verantwortlicher mit einem Mitarbeiter der Stadt in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis stehe, hat laut Staatsanwaltschaft jährlich Beträge im hohen fünfstelligen bis sechsstelligen Bereich erhalten. In einem dritten Fall sollen Arbeiten für Haus- und Grundstückpflege überteuert abgerechnet worden sein. Auch dabei gebe es enge Beziehungen zwischen einem Firmeninhaber und einem städtischen Mitarbeiter.

 

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