Aktuell leben in Niedersachsen 55 ansässige Wolfsrudel, 3 Wolfspaare und 3 residente Einzelwölfe – also insgesamt 61 Wolfsterritorien (Stand August 2024). Die Zahlen stammen von der Landesjägerschaft Niedersachsen, die für Wolfsmonitoring zuständig ist. Eine Gesamtzahl der Tiere kann die Landesjägerschaft nicht nennen, da sich diese ständig verändert. Schätzungsweise dürften in Niedersachsen etwa 600 Wölfe leben. Die Zahl der Wölfe wächst aber seit Jahren. Im Monitoringjahr 2021/2022 (1. Mai 2021 – 30. April 2022) meldete die Landesjägerschaft 34 Rudel.
Gezählt wird jeweils für die Dauer des sogenannten Wolfsjahres, das den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres abdeckt. Im Wolfsjahr 2023/2024 wurden insgesamt 283 Wolfsübergriffe gemeldet. Obwohl im Kalenderjahr 2023 mehr Geld für den Schutz von Nutztieren beantragt und bewilligt worden waren, verletzten oder töteten Wölfe mehr Nutztiere als im Jahr davor: Das Umweltministerium spricht von 1.412 Weidetieren, die Opfer von Wolfsrissen wurden. 803 Nutztiere sind dabei gestorben oder mussten später eingeschläfert werden. Im Gegensatz zur Zahl der Wolfsrudel steigt die Zahl der Nutztierrisse aber nicht mehr an. Die höchste Zahl wurde 2019/2020 gemeldet. Damals starben 1078 Nutztiere in Folge von Wolfsrissen.
Das lässt sich nicht klar sagen. Experten sehen dafür aber verschiedene Gründe. Schafhalter haben sich möglicherweise immer besser auf die Bedrohung durch den Wolf eingestellt und schützen ihre Herden mit Zäunen und Herdenschutzhunden. Es gibt aber auch die Vermutung, dass Tierhalter es oft gar nicht melden, wenn sie gerissene Tiere auf der Weide finden. Zum Beispiel, weil sie ihre Tiere möglicherweise nicht ausreichend geschützt haben.
Ob ein ausreichender Schutz vorhanden ist, wird anhand der „Richtlinie Wolf“ das Landes Niedersachsens bewertet. Demnach war nur in 14 Prozent der Fälle ein ausreichender Grundschutz vorhanden. In 51 Prozent der Fälle war dieser Grundschutz nicht vorhanden.
Das lässt sich pauschal nicht beziffern. Je nach Art, Alter, Rasse und Wertigkeit der Nutztiere schwankt die Schadenssumme deutlich. Laut Landvolk Niedersachsen ist ein durchschnittliches Kalb etwa 160 Euro wert. Für Kälber mit besonderem Zuchtwert können bei einer Versteigerung aber im Ausnahmefall auch weit über 10.000 Euro gezahlt werden. Lämmer werden anders bewertet als trächtige Mutterschafe oder Böcke mit Stammbuch. Die Spanne reicht von 80 Euro für ein Heidschnuckenlamm bis zu 364,50 Euro für ein tragendes Bio-Milchschaf, das als Herdbuchtier eingetragen ist. Für getötete Rinder und Pferde werden maximal 5.000 Euro pro Tier erstattet. Alter sowie verschiedene Zuchtmerkmale spielen bei der Bewertung eine Rolle. Das Land entschädigt Landwirte, deren Tiere gerissen werden. Das geschieht aber nur unter bestimmten Bedingungen. Schafe und Ziegen müssen durch Zäune geschützt werden. Es gelten aber auch Ausnahmen. Die Höhe der Entschädigung kann stark schwanken. Darüber hinaus lassen sich jahrelange Zuchtarbeit, ständige nächtliche Kontrollen von Schafherden genauso wenig in Zahlen bemessen wie der emotionale Schaden der Landwirte, wenn ihre Tiere von Wölfen gerissen werden.
Der Wolf ist eine Art, die inzwischen natürlich in Deutschland verkommt. Wölfe sind hierzulande in der Vergangenheit aber ausgerottet worden. Deswegen haben Wölfe im Naturschutzrecht den Schutzstatus "streng geschützt". Damit ist es verboten, sie zu töten. Ausnahmen sind aber möglich.
Der erste offiziell genehmigte Wolfsabschuss seit der Rückkehr nach Niedersachsen passierte am 27. April 2016 im Heidekreis. Seitdem sind in einigen Fällen Abschussgenehmigungen von Behörden dafür erteilt worden, sogenannte Problemwölfe zu töten. Diese hatten hohe Schutzzäune überwunden und Nutztiere gerissen. Immer wieder gingen Naturschützer dagegen vor und bekamen auch in einigen Fällen recht. Zuletzt ist am 13. Oktober 2023 ein Wolf in der Region Hannover getötet worden.
Vertreter der 27 EU-Mitgliedsstaaten haben sich darauf geeinigt, dass der Schutzstatus gelockert werden soll. Ganz konkret soll in der Berner Konvention der Status von "streng geschützt" auf "geschützt" geändert werden. Der zuständige Ausschuss des Europa-Rates hat das bestätigt. Der Beschluss beinhaltet allerdings keine automatische Erlaubnis zur Jagd auf Wölfe. Zunächst muss die EU-Kommission Vorschläge zur Änderung des Schutzstatus im EU-Recht und in der FFH-Richtlinie machen. Diese Vorschläge brauchen nochmals eine Mehrheit unter den EU-Staaten und im Europaparlament. Mit der Absenkung des Schutzstatus soll ermöglicht werden, nicht mehr nur einzelne Problemwölfe zu schießen, sondern den Bestand der Wolfspopulation insgesamt zu regulieren. So ist zum Beispiel eine Obergrenze mit einer konkreten Anzahl von Tieren denkbar, die in einer festgelegten Region leben dürfen.
Darauf gibt es keine eindeutige Antwort. Eine Studie der US-amerikanischen Forscher Kaylie Peebles und Rob Wielgus kommt zu dem Ergebnis, dass die Anzahl der gerissen Nutztiere sogar steigen kann, wenn Wölfe geschossen werden. Dafür wurden aber Daten aus den US-Bundesstaaten Idaho, Montana und Wyoming ausgewertet – allesamt Staaten mit einer viel geringeren Bevölkerungsdichte als Deutschland. Eine weitere Studie kommt aus der dichter besiedelten Slowakei, wo Wölfe bejagt werden durften. Diese konnte keinen Zusammenhang zwischen dem Bejagen der Wölfe und der Zahl der Nutztierrisse feststellen.
Laut NABU schließt die Entnahme das Töten einzelner Tiere, aber - theoretisch - auch das Einfangen ein. In der Praxis kommt das aber bisher nicht vor. Wenn eine Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde des entsprechenden Bundeslandes vorliegt, kann die Entnahme in Einzelfällen durch fachkundige Personen angeordnet werden.