Windenergie-Flächen: Einigung auf Obergrenze von vier Prozent
In der Debatte über den Flächenanteil, den Landkreise für Windkraft ausweisen müssen, gibt es einen Kompromiss. Darauf haben sich Niedersachsens Umweltministerium und der Landkreistag (NLT) geeinigt.
Wie beide Seiten am Dienstag mitteilten, sollen die Landkreise bis 2026 höchstens vier Prozent ihrer Fläche für diesen Zweck ausweisen müssen. Diese Lösung soll besonders einige Landkreise im Nordosten Niedersachsens entlasten. Nach ursprünglichen Vorgaben hätten diese teilweise bis zu 4,9 Prozent für Windräder ausweisen sollen. Der nun erzielte Kompromiss sieht vor, dass im Gegenzug alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte mehr Fläche zur Verfügung stellen, hieß es.
Meyer hält an landesweitem 2,2-Prozent-Ziel fest
Die geplante Umverteilung stelle ein großes Maß an kommunaler Solidarität untereinander dar, sagte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer. Auch Niedersachsen Umwelt- und Energieminister Christian Meyer (Grüne) lobte das Entgegengekommen. Er freue sich über den "gemeinsamen Willen, möglichst schnell viele Flächen und Genehmigungen für den Ausbau der Windenergie voranzubringen", sagte Meyer. Am Ziel, bis Ende 2026 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergie bereitzustellen, soll festgehalten werden, betonte er.
Rotenburgs Landrat: Auch vier Prozent ambitioniert
Göttingens Kreisrätin Doreen Fragel (Grüne) bemerkte, dass der einstimmige Beschluss des Landkreistages Seltenheitswert habe. Alle Beteiligten könnten anscheinend gut mit dem gefundenen Kompromiss leben. Die Landkreise Gifhorn, Lüneburg und Rotenburg/Wümme profitieren von der Lösung und müssen nun weniger Flächen ausweisen. Rotenburgs Landrat Marco Prietz (CDU) betonte dennoch, dass es immer noch ambitioniert sei, vier Prozent der Kreisfläche und damit 8.000 Hektar für Windräder zu reservieren. Auch in den Landkreisen Uelzen und Lüneburg fiel die Freude eher verhalten aus.
Der Gesetzentwurf soll noch im Mai vom Kabinett behandelt werden. Anschließend sollen die Landkreise formal angehört werden, bevor der Landtag über das Gesetz entscheidet.