VW: Klage der Umwelthilfe gegen Diesel-Autos erneut erfolgreich
Die Deutsche Umwelthilfe hat vor dem Verwaltungsgericht Schleswig mit einer Klage im Zusammenhang mit Diesel-Abschalteinrichtungen erneut Recht bekommen. Betroffen sind 62 ältere Diesel-Modelle des Volkswagen-Konzerns.
Volkswagen kann weiterhin keinen Schlussstrich unter die Diesel-Affäre ziehen. Dazu trägt auch das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig bei, das der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Recht gibt. Diese hält bestimmte technische Einbauten für unzulässig, die dafür sorgen, dass Diesel-Abgase weniger gereinigt werden. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hätte diese Technik nicht genehmigen dürfen, so die Argumentation. Das Gericht sah das am Mittwoch ebenso. Vor einigen Monaten hatte dieselbe Kammer bereits vergleichbar geurteilt.
VW: Urteil "fehlerhaft und unbegründet"
Auch wenn sich die Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt und nicht gegen Volkswagen richtet, so ist Volkswagen doch unmittelbar von dem Urteil betroffen. Denn die in Frage stehende Technik zur Abgasreinigung findet sich in 62 älteren Diesel-Modellen des Konzerns. VW hat bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Es sei "fehlerhaft und unbegründet", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des Konzerns.
Thermofenster - zulässig oder nicht?
Volkswagen argumentiert, dass die entsprechenden Abschalteinrichtungen in den Diesel-Autos - sogenannte Thermofenster - dazu dienten, den Motor zu schützen. Sie seien vom KBA geprüft und unverändert zulässig. Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht das anders: Abschalteinrichtungen seien nur zulässig, wenn mit ihnen unmittelbar Schäden am Motor verhindert würden. Das sei hier nicht der Fall. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in der Vergangenheit entschieden, dass Thermofenster in vielen Fällen unzulässig seien.
Prozess könnte sich jahrelang hinziehen
Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Volkswagen-Konzern hat angekündigt, dagegen vorzugehen. Bereits gegen das vorangegangene Diesel-Urteil des Gerichts hatten VW und KBA Rechtsmittel eingelegt. Womöglich wird die Frage, ob und in welchem Umfang die in Frage stehenden Thermofenster zulässig sind, erst vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden - und das könnte noch Jahre dauern.
Zunächst keine Folgen für VW-Diesel-Besitzer
Für die Besitzerinnen und Besitzer entsprechender älterer Diesel-Modelle aus dem VW-Konzern ändert sich erst einmal nichts. Das versicherte heute auch das Unternehmen: Es drohten weder behördliche Stilllegungen von Fahrzeugen noch seien Hardware-Nachrüstungen erforderlich, heißt es bei VW.
Dieselskandal und kein Ende
Für den Konzern ist der Erfolg der DUH trotzdem eine Niederlage: Es gibt jetzt einen weiteren langwierigen Prozess im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Diesel-Skandals. Viele Gerichte in Deutschland sind nach wie vor mit dem Thema beschäftigt - vor allem das Oberlandesgericht Braunschweig, wo eine Zivilklage von Anlegerinnen und Anlegern verhandelt wird. Und das Landgericht Braunschweig, wo der große Strafprozess gegen ehemalige VW-Manager läuft. Neun Jahre nach dem Auffliegen des Diesel-Betrugs kann Volkswagen noch längst nicht mit dem Thema abschließen.