VW-Betriebsratswahl: Streit um Briefwahl geht in die nächste Runde
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hält die Briefwahl des VW-Betriebsrats in Wolfsburg von 2022 grundsätzlich für rechtens. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover soll nun Detailfragen klären.
Es gebe keine abschließende Entscheidung, ob die Betriebsratswahl bei Volkswagen wirksam oder unwirksam war, sagte eine BAG-Sprecherin am Mittwoch. In einigen Punkten habe das Gericht keine Fehler erkannt, die von den Antragstellern geltend gemacht wurden. So sei die Briefwahl für Arbeitnehmer im Homeoffice und in Kurzarbeit möglich. Das Landesarbeitsgericht soll nun klären, ob die Briefwahlunterlagen auch an Arbeitnehmer gingen, die zum Zeitpunkt der Wahl vor Ort im Betrieb gearbeitet hatten.
Klägerinnen und Kläger beanstanden den Umfang der Briefwahl
Mehrere Kandidaten unterlegener Listen hatten die Betriebsratswahl angefochten. Bei der Betriebsratswahl waren laut Gericht rund 67.000 Arbeitnehmer stimmberechtigt. 26.000 Briefwahlunterlagen waren demnach an Angestellte im Homeoffice gegangen. Später hätten auch 33.000 Kurzarbeiter Briefwahlunterlagen erhalten. Das sei ohne gesonderte Aufforderung geschehen, heißt es vom Gericht. Klägerinnen und Kläger hatten unter anderem den Umfang der Briefwahl beanstandet: Dabei sei gegen den Vorrang der Präsenz- vor der Briefwahl verstoßen worden. Der Wahlvorstand hatte wegen der Corona-Pandemie beschlossen, die Wahl überwiegend per Briefwahl abzuhalten.
Erste Instanz gab Klägern recht
Die Liste der Industriegewerkschaft (IG) Metall mit Betriebsratschefin Daniela Cavallo war mit großem Abstand als Siegerin hervorgegangen. Geklagt hatten neun Kandidaten unterlegener Listen. Das Arbeitsgericht Braunschweig gab ihnen in erster Instanz recht, das Landesarbeitsgericht in Hannover hatte den Beschluss aufgehoben.