Landesarbeitsgericht: Jüngste VW-Betriebsratswahl ist gültig
Die Betriebsratswahl bei Volkswagen in Wolfsburg im März 2022 muss vielleicht doch nicht wiederholt werden. Das Landesarbeitsgericht in Hannover hob am Mittwoch einen Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig aus dem Sommer vergangenen Jahres auf, der die Wahl für unwirksam erklärt hatte. Nach Ansicht des Landesarbeitsgericht haben demnach keine Verstöße gegen das vorgeschriebene Wahlverfahren vorgelegen, die zu einer Anfechtbarkeit hätten führen können. Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte dies in erster Instanz anders gesehen - und den Klägern Recht gegeben. Sie hatten moniert, dass es bei der Wahl ihrer Meinung nach zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. Damals war die Liste der Industriegewerkschaft (IG) Metall mit Betriebsratschefin Daniela Cavallo mit großem Abstand als Siegerin hervorgegangen. Geklagt hatten neun Kandidaten unterlegener Listen. Sie hatten unter anderem den Umfang der Briefwahl beanstandet: Dabei sei gegen den Vorrang der Präsenz- vor der Briefwahl verstoßen worden. Auch der Umgang mit Briefwahl-Rückläufern wurde kritisiert. Der nun erfolgte Beschluss des Landesarbeitsgerichts muss nicht die letzte Entscheidung in dem Fall sein - die Kläger können noch eine Instanz weiter gehen. Eine entsprechende Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen - "wegen grundsätzlicher Bedeutung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen", wie ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts mitteilte.