Staatsgerichtshof: Landtagswahl muss nicht wiederholt werden
Die Landtagswahl in Niedersachsen im Jahr 2022 muss nicht wiederholt werden. Das hat der Staatsgerichtshof in Bückeburg am Montag entschieden. Es ging um Vorwürfe zweier FDP-Mitglieder gegen die AfD.
Sowohl in der sogenannten Kriegskasse der Partei als auch in der Art der Aufstellung der AfD-Landesliste sieht Niedersachsens Verfassungsgericht keine Wahlfehler. Nach Ansicht der Richter und Richterinnen ist der Landtag formell rechtmäßig gewählt worden. Der Staatsgerichtshof hat daher die Beschwerde der beiden Kläger zurückgewiesen.
Vorwurf: Plätze auf AfD-Liste gekauft?
Der ehemalige FDP-Landtagsabgeordnete Marco Genthe und Parteifreund Alexander Grafe hatten als Antragsteller beanstandet, dass es bei der AfD möglicherweise nicht mit rechten Dingen zugegangen sei. Unter anderem ging es dabei um den Vorwurf, dass Plätze auf der Kandidatenliste der Partei gekauft sein könnten.
Staatsgerichtshof sieht schwarze Kasse als bestätigt
Der Staatsgerichtshof hat mit seinem am Montag verkündeten Urteil nun festgestellt, dass dafür die konkreten Beweise fehlten. Eine schwarze Kasse hat es laut Gericht zwar gegeben. Es gebe aber keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass sie von AfD-Politikern genutzt wurde, um sich einen Kandidatenstatus zu erkaufen, so der Staatsgerichtshof. Mit den Zahlungen sei weder die Wahlrechtsgleichheit der Kandidaten noch die Freiheit der Wahl verletzt worden. Auch könne anhand der Unterlagen nicht festgestellt werden, dass Geld wahlrechtswidrig verwendet wurde, heißt es in der Urteilsbegründung.
Weitere Klage: Entscheidung steht noch aus
Rund um die Landtagswahl 2022 in Niedersachsen ist noch eine weitere Klage am Staatsgerichtshof anhängig. Darin stellt der Antragsteller infrage, ob die Wahlkreise bei der Landtagswahl richtig zugeschnitten waren. Grund dafür seien veränderte Einwohnerzahlen. Eine Entscheidung wird am Montag in einer Woche erwartet.