Prozess gegen Aktivisten der "Letzten Generation" vertagt
Zehn Aktivisten der "Letzten Generation" müssen sich seit Montag vor dem Amtsgericht Oldenburg wegen Nötigung verantworten. Der erste Prozesstag war geprägt von Zwischenrufen und Verzögerungen.
Vor dem Gerichtsgebäude hielten Mitglieder der "Letzten Generation" eine Mahnwache. Die Angeklagten hatten gegen einen Strafbefehl über mehrere Hundert Euro Einspruch eingelegt und müssen sich deswegen vor dem Amtsgericht verantworten. Ihnen wird Nötigung vorgeworfen, da sie sich an bis zu drei Straßenblockaden beteiligt haben sollen. Eine Person soll an allen drei Protestaktionen teilgenommen haben. Die Sitzblockaden, bei denen sich die Mitglieder der "Letzten Generation" teilweise auf der Straße festgeklebt hatten, fanden zwischen Juni und September 2022 in Oldenburg statt - eine davon auf einer Autobahnabfahrt. Es hatte jedes Mal Verkehrsbehinderungen gegeben, zu Schaden gekommen war niemand.
Aktivisten von "Letzte Generation" äußern sich nicht zu konkreten Vorwürfen
Schon vor Prozessbeginn hatte die "Letzte Generation" angekündigt: "Alle angeklagten Personen werden Einlassungen machen und in der Beweisführung auch auf den Klimanotstand hinweisen", hieß es in einem Schreiben der Gruppierung. So hielten alle Angeklagten Vorträge über den Klimawandel und erklärten, weshalb ziviler Ungehorsam wichtig sei. Zu den konkreten Tatvorwürfen äußerten sie sich dagegen nicht.
Anträge auf Laienvertretung allesamt abgelehnt
Sie verzichteten außerdem auf Rechtsanwälte. Während sich fünf der Angeklagten von vornherein selbst vertreten wollten, stellten drei einen Antrag auf Laienvertretung - Menschen mit juristischen Kenntnissen oder Grundkenntnissen. Die Richterin lehnte dies allerdings ab, weil gegen die Personen teilweise ebenfalls wegen Straßenblockaden ermittelt werde. In weiteren Anträgen forderten die Aktivisten unter anderem, dass die Richterin während der Verhandlung gendert und dass der Prozess wegen seiner historischen Bedeutung aufgezeichnet wird. Auch ein Befangenheitsantrag gegen die Richterin wurde gestellt, dieser wurde aber von der Kammer abgelehnt.
Prozess in Oldenburg soll in einer Woche fortgesetzt werden
Am Montag konnten bereits Zeugen - Bus- und Autofahrer - aussagen. Sie fühlten sich nicht geschädigt, erklärten sie vor dem Amtsgericht in Oldenburg. Eine der Angeklagten hat sich außerdem krank gemeldet - ihr Verfahren soll am Freitag verhandelt werden. In einer Woche soll der Prozess dann fortgesetzt werden. Dann wollen die Angeklagten beweisen, dass ihre Blockade mit und ohne Kleber nicht verwerflich sei.