Nord-Länder fordern im Bundesrat Änderungen im Heizungsgesetz
Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen haben am Freitag einen Antrag zum Heizungsgesetz in den Bundesrat eingebracht. Sie warnten vor überstürzten Beschlüssen.
Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), betonte am Freitag im Bundesrat, dass viele Menschen Angst hätten, sich den Heizungstausch nicht leisten zu können. Nicht jeder, der ein Haus habe, sei automatisch reich, mahnte die Ministerin. Das Gesetz müsse daher mit einer großen Förderung kommen, gerade für kleine und mittlere Einkommen, so Schwesig.
Norddeutsche Bundesländer lehnen Heizungsgesetz nicht ab
Die norddeutschen Bundesländer lehnen das umstrittene Heizungsgesetz nicht grundsätzlich ab. Aber sie wollen in ihrem gemeinsamen Antrag einiges ändern. So sollten die staatlichen Zuschüsse - im Unterschied zum Gesetzentwurf der Regierung - sozial gestaffelt werden. Und Ausnahmen von der Pflicht zum Heizungstausch sollte es nicht erst ab 80 Jahren geben. Für realistischer halten die Länder eine Altersgrenze von 65 Jahren, also zum Eintritt ins Rentenalter. Denn dann werde das Einkommen geringer und man bekomme schwieriger Kredite, um einen Umbau finanzieren zu können, heißt es in dem Entwurf. Außerdem will die Nord-Initiative nicht nur auf die Wärmepumpe setzen. Stattdessen sollten zum Beispiel auch Holzpelletheizungen möglich sein. Das halte man gerade für Menschen in ländlichen Wohngebieten für eine sinnvolle Alternative.
Habeck: Reform dient auch dem Verbraucherschutz
Die beiden zuständigen Bundesminister, Robert Habeck (Grüne) und Klara Geywitz (SPD), bemühten sich, die Einwände der Vertreterinnen und Vertreter der Länder zu entkräften. Laut Bundeswirtschaftsminister Habeck ist die Wärmewende verschlafen worden, um die Klimaziele einzuhalten zu können. Habeck argumentierte, dass die Reform des Gebäudeenergiegesetzes auch dem Verbraucherschutz diene: Jetzt noch in Öl- oder Gasheizungen zu investieren, werde wegen steigender Kosten für fossile Energieträger teuer. Wärmepumpen hingegen würden sich nach spätestens 18 Jahren rechnen, mit der staatlichen Förderung deutlich früher, so der Minister. Er wolle das Gesetz möglichst bis zur Sommerpause abschließen.
Umbau soll besser koordiniert werden
Für städtische Wohngebiete dagegen sollte die Heizungsfrage quartiersweise angegangen werden. Und Kommunen sollten außerdem verpflichtet werden, Wärmeplanungen zu erstellen, um den Umbau in den Quartieren besser koordinieren zu können. Bei der Frage, ob das Heizungsgesetz schon zum 1. Januar 2024 in Kraft treten sollte, legen sich die fünf norddeutschen Länder nicht eindeutig fest. Parteiübergreifend formulieren sie diplomatisch: Man sollte beim Umsetzungszeitpunkt berücksichtigen, dass es auch Lieferengpässe beim Material geben und es an Fachkräften fehlen könnte, heißt es in dem Antrag.