NABU kritisiert geplanten Schnellabschuss eines Wolfes
Seit Dienstag darf in der Region Hannover ein Wolf geschossen werden, der ein Rind gerissen haben soll. Niedersachsen setzt damit als erstes Bundesland das neue sogenannte Schnellabschussverfahren um.
Kritik an der Entscheidung kommt vom NABU Niedersachsen. Für die erteilte Ausnahmegenehmigung seien die Voraussetzungen nicht gegeben, die das niedersächsische Umweltministerium selbst festgelegt habe, erklärte der Naturschutzbund NABU am Mittwoch in Hannover. Die Schutzkriterien für die von einem Wolfsriss betroffene Rinderherde seien nicht erfüllt, erklärte NABU-Vorstand Holger Buschmann. Am vergangenen Wochenende war nach Informationen des Umweltministeriums in der Region Hannover ein Rind durch einen Riss getötet worden. Mit "hinreichender Sicherheit" soll es sich dabei um einen Wolfsriss handeln. Da es in dem Gebiet wiederholt zu Rissen gekommen sei, soll nun durch das "Schnellabschussverfahren" ab Dienstagabend die Genehmigung zum Abschuss erteilt werden.
Fünfter Riss in neun Monaten
Das getötete Rind war den Angaben zufolge Teil einer Herde mit rund 30 erwachsenen Heckrindern und einem Jungbullen. Nach geltenden Vorgaben sei damit ein ausreichender Schutz gegeben gewesen, so das Ministerium. Seit September 2023 handele es sich um den fünften Riss in diesem Gebiet. Der genaue Ort und die Menschen, die mit dem Abschuss beauftragt wurden, werden zu ihrem Schutz nicht veröffentlicht. "Um die Akzeptanz für den Wolf zu erhalten, müssen wir im Einzelfall, wo Wölfe wiederholt Probleme machen, zum Schutz der Weidetiere handeln, und zwar schnell", so Umweltminister Christian Meyer (Grüne).
Wolfsschützer wollen Klage gegen Ausnahmegenehmigung einreichen
Auch aus Sicht von Artenschützern ist die Ausnahmegenehmigung rechtswidrig. Das so erstmals zur Anwendung kommende bundesweite Schnellabschussverfahren verstoße gegen europäisches und nationales Naturschutzrecht, kritisierte der in Wolfsburg ansässige "Freundeskreis freilebender Wölfe" am Dienstag. Der Verein werde mit einer "beispiellosen Klagewelle" bis hin zum Europäischen Gerichtshof gegen die Regelung vorgehen.
Umweltministerkonferenz einigt sich auf Schnellverfahren
Anfang Dezember hatte sich die Umweltministerkonferenz auf das neue Verfahren geeinigt. In Gebieten mit überdurchschnittlich vielen Wolfsangriffen auf gut geschützte Herden ist in einem Abstand von 1.000 Metern um die entsprechende Weide für 21 Tage der Abschuss erlaubt - ohne dass eine DNA-Probe bestätigen muss, dass es sich um einen bestimmten Wolf handelt. Sowohl Bund als auch EU-Kommission stufen das Vorgehen als rechtmäßig ein. Studien hätten belegt, dass es sehr wahrscheinlich sei, dadurch den für die jeweiligen Risse verantwortlichen Wolf zu entnehmen.