Vermeidbares Tierleid: Prozess gegen Schafhalter nach Wolfsriss
Weil er seine Schafe nicht vorschriftsmäßig gegen Angriffe von Wölfen geschützt hat, musste sich ein Schafhalter am Amtsgericht in Dannenberg verantworten. Nun muss er eine Geldauflage zahlen.
Zuerst hatte die "Elbe-Jeetzel-Zeitung" über den Prozess berichtet. Bevor der Fall vor Gericht landete, soll der Landkreis Lüchow-Dannenberg den 75-Jährigen bereits mehrfach aufgefordert haben, für einen besseren Schutz seiner Tiere zu sorgen. Dies sei allerdings auch dann nicht geschehen, als es zu einem ersten Wolfsangriff kam. Bei einem weiteren Angriff kurz darauf seien schließlich neun Schafe getötet worden.
Landkreis erstattet Anzeige gegen Schafhalter
Nach Ansicht des Landkreises hätte eben dieses Tierleid verhindert werden können - er erstattete Anzeige gegen den Schafhalter. Es folgte ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Der Schafhalter wollte der Forderung der Staatsanwaltschaft allerdings nicht nachkommen und der Fall landete vor Gericht. In dem Prozess verteidigte der Mann sich ohne anwaltliche Unterstützung selbst. Gegen eine Zahlung von 600 Euro wurde das Verfahren auf Empfehlung des Gerichts schließlich eingestellt.
Wolfsbeauftragter: Problem betrifft vorwiegend Hobby-Halter
Nach Ansicht des Wolfsbeauftragten Siegfried Kenner macht der aktuelle Fall ein Grundproblem deutlich. Viele Wolfsrisse könnten vermieden werden, wenn sich Tierhalter an den gesetzlichen Herdenschutz halten würden. Laut Kenner ist das bei Profi-Schafzüchtern in der Regel auch kein Problem. Von 29 Schafen, die im Dezember 2022 bis November 2023 in der Göhrde gerissen wurden, habe es sich überwiegend um ungeschützte Tiere von Hobby-Schafhaltern gehandelt.