Neue Regeln für Abschuss von Wölfen: Diese Kriterien gelten jetzt
Das Land Niedersachsen will härter durchgreifen. Es soll ab jetzt einfacher möglich sein, gefährliche Wölfe abzuschießen. Schon im Januar könnte es erste Abschussgenehmigungen geben.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte es am 12. Oktober 2023 verkündet: Wölfe, die immer wieder Zäune überwinden, um Schafe oder Rinder zu reißen, sollen schneller abgeschossen werden. Anfang Dezember hatte es die Umweltministerkonferenz der Länder noch einmal bestätigt. Die neuen Regeln sollen ab diesem Jahr gelten. Kommt es in einem Gebiet mit hohem Rissaufkommen zu einem erneuten Riss von Nutztieren, darf 21 Tage lang auf Wölfe geschossen werden - in einem Umkreis von 1.000 Metern um die betroffene Weide.
Kein DNA-Nachweis mehr für Abschuss von Wolf nötig
"Da für die Umsetzung keine Gesetzesänderung erforderlich ist, setzen wir die neue Regelung bereits jetzt um", sagte Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne). Das Land will in jedem Einzelfall prüfen, ob es in der Nähe weitere Risse gab, bei denen Wölfe ausreichenden Herdenschutz überwunden haben. Dann könnten rund um die betroffene Weide Wölfe drei Wochen lang geschossen werden. Ein wichtiger Unterschied zur bisherigen Praxis: Bislang waren nur Abschüsse konkreter Einzeltiere genehmigt worden. Diese mussten zudem per DNA-Nachweis identifiziert werden. Das ist nun nicht mehr nötig.
Neue Verordnung mit länderübergreifender Wolfsriss-Karte
Parallel arbeitet das Umweltministerium nach Angaben einer Sprecherin an einer Verordnung, die das genau regeln soll. Demnach stimmt sich die Behörde in der Sache noch mit anderen besonders betroffenen Ländern ab: Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. In diesem Regelwerk soll es eine Karte mit den Gebieten mit erhöhtem Rissgeschehen geben. Diese Karte soll ständig aktualisiert werden.
Wer darf auf Wölfe schießen?
Wer genau die Abschussgenehmigungen umsetzt, das soll geheim gehalten werden. "Die Entnahmen führen anonymisiert sachkundige Personen durch", sagte Umweltminister Meyer. Das müsse nicht automatisch ein örtlicher Jäger sein. "Es können auch ganz andere vom Land oder Landkreis anerkannte Personen mit Fachexpertise sein", erklärte Meyer. Keinesfalls dürfe jeder mit Jagdschein in dem Gebiet einfach schießen. Der konkrete Ort, an dem die jeweilige Abschussgenehmigung gilt, soll nicht bekanntgegeben werden.
Jäger und Landwirte sehen neue Regelung kritisch
An den Plänen von Bund und Ländern hatte es jede Menge Kritik gegeben. "Es ist ein schlichtes Rissreaktionsmanagement, aber kein regional differenziertes Bestandsmanagement", kritisierte der Präsident der Landesjägerschaft Helmut Dammann-Tamke. Auch Niedersachsens Landwirte zeigten sich skeptisch. "Wir werden genau beobachten, wie ernst es die Politiker, die allesamt die Beschlüsse befürworten, bei der Umsetzung meinen", sagte Jörn Ehlers, Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen. Dem Naturschutzbund NABU hingegen wird zu wenig Fokus auf ein Herdenschutzkonzept gelegt. Das Land müsse Weidetierhalter besser zum Thema "Herdenschutz" beraten.