Verwaltungsgericht Hannover verbietet weiter Abschuss von Wolf
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Erlaubnis zum Abschuss eines Wolfes aus der Region zum zweiten Mal gekippt. Eine Umweltorganisation hatte einen entsprechenden Antrag eingereicht.
Das Tier war zuvor von der Region Hannover zum Abschuss freigegeben worden. Dem Wolf aus einem Burgdorfer Rudel konnten zwei Risse von Weidetieren zugeordnet werden. Unter anderem hatte er das Pony von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen getötet. Das genüge nicht, um davon auszugehen, dass der Wolf generell gefährlich für Weidetiere sei, teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch mit. Das Verwaltungsgericht sieht nach eigenen Angaben in Herdenschutzzäunen eine geeignete Alternative zur Tötung freilebender Wölfe. Laut Gericht fehlten "ausreichende Anhaltspunkte" für die von der Region getroffene Schadensprognose. Diese hatte einen Abschuss des Wolfes rechtfertigen sollen. Bei einem der Risse hatte der Wolf zuvor einen etwa einen Meter hohen Elektrozaun überwunden.
Wolf hat seit Januar kein Weidetier mehr gerissen
Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung zudem damit, dass der Wolf zuletzt im Januar ein Tier von einer Weide gerissen hatte und ihm insgesamt nur zwei Risse innerhalb von einem Jahr zuzuordnen seien. So geht das Gericht nach eigenen Angaben davon aus, dass sich der Wolf grundsätzlich von Wildtieren ernährt. Gegen den Beschluss des Gerichts kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.