Stand: 13.02.2017 20:25 Uhr

MyRight gegen VW: Eine Klage für Zehntausende?

"Abgasskandal: Ihr Recht ist bares Geld wert!" - so wirbt der Rechtsdienstleister MyRight auf seiner Internetseite. Die Idee hinter der Onlineplattform, die Monate nach Bekanntwerden von "Dieselgate" für einen einzigen Zweck gegründet wurde: Klagen von VW-Kunden gegen den Wolfsburger Autobauer sammeln. Nun hat das Unternehmen seine zweite Klage, die erste liegt bereits beim Gericht in Braunschweig, beim Landgericht München eingereicht - möglicherweise wegbereitend für mindestens 20.000 weitere Kunden. Dabei handelt es sich um die Forderung "eines einzelnen Mandanten, die exemplarisch für alle gleich gelagerten Fälle vor Gericht ausgefochten werden sollen", wie MyRight-Mitgründer Jan-Eike Andresen NDR.de mitteilte. "Für Klagen vor deutschen Gerichten haben nach heutigem Stand etwa 20.000 Verbraucher alle relevanten Fragen beantwortet und Dokumente übergeben."

VIDEO: Schadenersatz: Musterklage gegen VW eingereicht (3 Min)

Wie viele Kunden setzen auf MyRight?

"Diese 20.000 sind geprüft mit Brief und Siegel", so Andresen am Montag weiter. Ein Vielfaches dessen habe bei MyRight, das vor Gericht vom deutschen Büro der auf Schadenersatzfälle spezialisierten US-Anwaltskanzlei Hausfeld vertreten wird, Ansprüche angemeldet. Die Kunden seien aber noch dabei, "die erforderlichen Dokumente zu übergeben". Zusammen mit Hausfeld habe man mittlerweile ein Portfolio von mehr als 100.000 Fahrzeugen, erklärte Andresen. "Da ein Teil der betroffenen Fahrzeuge in Leasing- oder Vermietungsflotten steckt, ist es nicht möglich, die Zahl der Fahrzeuge mit der Zahl der Kunden gleichzusetzen", sagte er auf die Frage, wie viele der deutschen VW-Kunden sich an das Portal seit Gründung gewandt haben. Damals sprach das Unternehmen zunächst von 750.000 möglichen Mandanten.

Bei Erfolg bekommt MyRight 35 Prozent Provision

Sicher ist, dass Klagen spätestens bis Ende 2018 eingereicht sein müssen, weil anschließend Verjährung eintreten würde, erklärte Andresen. Die Klagen von MyRight stützen sich auf das rechtliche Argument, dass VW seine mit Abgasmanipulationstechnik ausgerüsteten Fahrzeuge ohne gültige Zulassung vertrieben hat. Deshalb könnten Kunden generell eine Rücknahme gegen Zahlung des Kaufpreises verlangen. Damit unterscheidet die Klage sich von den meisten anderen Klagen von Käufern, die bereits zu Hunderten vor Gerichten anhängig sind. Diese berufen sich in der Regel auf Mängelgewährleistungsansprüche. Sollte MyRight vor Gericht Erfolg haben, behält das Internet-Unternehmen eine Provision von 35 Prozent ein.

Auch in Berlin soll geklagt werden

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Den beiden bereits eingereichten Klagen soll auch eine weitere in Berlin folgen, wie das Unternehmen NDR.de mitteilte. Wann sie eingereicht wird und was gefordert wird, dazu machte das Unternehmen keine Angaben. Bei der Klage, die Anfang des Jahres beim Landgericht Braunschweig eingegangen ist, handelt es wie in München um die eines einzelnen MyRight-Kunden, die exemplarisch für alle ähnlich gelagerten Fälle ausgefochten werden soll. Er fordert die Rücknahme eines VW Eos und die Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 41.000 Euro. Die Klage entfalte keine automatische Breiten- oder Bindungswirkung, betonte MyRight-Mitbegründer Andresen vor einigen Wochen. Die Klage habe aber "Musterwirkung". Sammel- oder Musterklagen, mit denen in den USA stellvertretend für alle Geschädigten Entschädigungszahlungen vereinbart werden, gibt es in Deutschland nicht.

VW: Autos uneingeschränkt nutzbar

Auf die neuerliche Klage beim Landgericht München II hat VW bereits reagiert: "Im Hinblick auf die angekündigte Klageeinreichung ist die Volkswagen AG weiterhin der festen Überzeugung, dass die Klage unbegründet ist." Die Umsetzung der technischen Maßnahmen an Fahrzeugen, die von der "Abgasthematik" betroffen sind, laufe erfolgreich. Die voll funktionsfähigen Autos ließen sich in der Zwischenzeit uneingeschränkt nutzen. Somit sei auch "kein Schaden ersichtlich, der ersetzt werden müsste".

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Braunschweig | 13.02.2017 | 16:30 Uhr

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