Abgasskandal: Klage gegen VW mit Signalwirkung?
Im Abgasskandal sieht sich Volkswagen mit einer neuen Klage konfrontiert. Der Rechtsdienstleister MyRight hat am Dienstag eine Schadensersatzklage beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Die Klage stützt sich auf das Argument, dass VW seine mit Abgasmanipulationstechnik ausgerüsteten Fahrzeuge ohne gültige Zulassung vertrieben hat und Kunden deshalb generell eine Rücknahme gegen Zahlung des Kaufpreises verlangen können. Damit unterscheidet die Klage sich von den meisten anderen Klagen von Käufern, die bereits zu Hunderten vor Gerichten anhängig sind. Diese berufen sich in der Regel auf Mängelgewährleistungsansprüche. Im konkreten Fall fordert der Kläger die Rücknahme seines VW Eos und die Erstattung des Kaufpreises - 41.000 Euro.
Dienstleister will 750.000 Betroffene vertreten
Es gehe darum, "Rechtsklarheit in einem ausgesuchten Rechtsbereich zu schaffen", sagte MyRight-Mitbegründer Jan-Eike Andresen. Bei der Klage handelt es sich um die Forderung eines einzelnen MyRight-Mandanten, die zunächst exemplarisch für alle ähnlich gelagerten Fälle ausgefochten werden soll, jedoch keine automatische Breiten- oder Bindungswirkung entfaltet. Sammel- oder Musterklagen, mit denen in den USA stellvertretend für alle Geschädigten Entschädigungszahlungen vereinbart werden, gibt es in Deutschland nicht. Die Klage habe aber "Musterwirkung", erläutert Andresen. Angaben zur Zahl der vertretenen Volkswagen-Kunden macht MyRight nicht. Das habe "prozesstaktische Vorteile", betonte Andresen. Das Ziel seien 750.000 - diese Zahl habe man noch nicht erreicht. Mitte Juni hatte der Dienstleister die Zahl mit rund 100.000 angegeben.
Weitere Klagen geplant
In den kommenden Tagen will MyRight ähnliche Klagen an Gerichten in Berlin und München einreichen. Der Rechtsdienstleister lässt sich Schadenersatzsprüche von VW-Kunden abtreten, um diese in Kooperation mit einer auf Verbraucherschutzklagen spezialisierten US-Kanzlei vor Gericht durchzusetzen. Den Mandanten entstehen keine Kosten - im Erfolgsfall behält die Plattform im Gegenzug eine Provision in Höhe von 35 Prozent des Mehrwerts, den der Kunde gegenüber dem Auto-Zeitwert erhält.