Schärferes Waffenrecht: Niedersachsen fordert Bund zum Handeln auf

Stand: 19.06.2024 16:10 Uhr

Der Bundesrat hat sich am Freitag dem niedersächsischen Antrag angeschlossen, das Waffenrecht zu verschärfen. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) forderte den Bund dazu auf, schnell tätig zu werden.

von Katharina Seiler

Messerkriminalität sei nicht nur in Niedersachsen ein großes Problem, sagte Weil am Freitag in einer Rede im Bundesrat in Berlin. "Wir erleben eine deutliche Zunahme von Messerattacken in den vergangenen Monaten und Jahren. Und wir sehen auch, dass die Verbreitung von Messern spürbar zugenommen hat. Dass insbesondere in manchen Kreisen junger Leute Messer als Statussymbole zur alltäglichen Ausstattung gehören." Das könne so nicht weitergehen. Der Umgang mit Messern müsse eingeschränkt werden, sagte Weil weiter.

Antrag im Bundesrat: Niedersachsen will mehr Messer-Verbote

Die niedersächsische Landesregierung hatte dafür einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, das Waffenrecht zu verschärfen. Diesem Antrag stimmten die anderen Bundesländer am Freitag zu. In dem Antrag fordert das Land unter anderem, Springmesser generell zu verbieten. Außerdem sollten Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als sechs Zentimetern Länge nicht mehr mitgeführt werden dürfen. Und in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden sollten Waffen grundsätzlich verboten werden, sofern sie sich nicht in einem geschlossenen Behältnis befinden, heißt es in dem Antrag.

Länder fordern: Bund soll Waffenrecht verschärfen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte bereits im Januar 2023 angekündigt, dass auch für den Erwerb und Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sowie Armbrüsten der Kleine Waffenschein erforderlich sein sollte. Zudem sollte der Besitz von kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Waffen grundsätzlich verboten werden. Mit einer solchen Waffe wurden im März dieses Jahres im Landkreis Rotenburg vier Menschen getötet.

Weil drängt zur Eile

Die von Faeser geforderten Verschärfungen seien absolut richtig, sagte Ministerpräsident Weil am Freitag im Bundesrat. "Was wir uns fragen, warum gibt es diese Reform immer noch nicht? Wenn sich alle einig sind und sich das Ganze eigentlich geradezu aufdrängt, warum steht es noch nicht im Bundesgesetzblatt?" Mit anderen Worten: Der Bund sollte jetzt so schnell wie möglich das Waffenrecht verschärfen - eine Forderung, der sich die anderen Bundesländer anschlossen.

Besitz und Mitführen von Messern - Das sagt das Gesetz

Verbote im Waffengesetz regelt der Paragraph 40. Unter Abschnitt 1.4 sind unter anderem sogenannte Spring- und Fallmesser, Faustmesser und Butterflymesser als verbotene Gegenstände aufgeführt. Der Besitz ist verboten und strafbar - also auch in den eigenen vier Wänden. Ausnahmen gelten für Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 Zentimeter lang und nicht zweiseitig geschliffen ist.
Die Paragraphen 42 und 42a des Waffengesetzes regeln Verbote für das Mitführen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen sowie deren Ausnahmen. Bislang dürfen sogenannte Einhandmesser oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als zwölf Zentimetern nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.
Darüber hinaus ermächtigt der Paragraph 42 in den Absätzen 5 und 6 die jeweiligen Landesregierungen, per Verordnung Waffen- beziehungsweise Messerverbotszonen einzurichten. In diesen Zonen haben Polizei und Bundespolizei mehr Möglichkeiten, Personenkontrollen durchzuführen. Innenministerin Behrens fordert, das Mitführen von Waffen auch im ÖPNV und öffentlichen Gebäuden grundsätzlich zu verbieten.

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Dieses Thema im Programm:

NDR Info | 14.06.2024 | 14:00 Uhr

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