Landesmedienanstalt beanstandet Radio-Werbung der Bundesregierung
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt hat die Ausstrahlung von zwei Radiospots der Bundesregierung als unzulässige politische Werbung beanstandet. In Niedersachsen lief sie in drei Radiosendern.
Nach Auffassung der Landesmedienanstalt geht die Werbung unter dem Slogan "Die Bundesregierung informiert: So entlasten wir Deutschland" über eine zulässige staatliche Information hinaus. Mit der anpreisenden Aussage werde ein positives Image für die Regierung und die Regierungsparteien bezweckt, hieß es. Die Werbung verstoße gegen Paragraf 8, Absatz 9, Satz 1 des Medienstaatsvertrags. "Danach ist Werbung politischer, weltanschaulicher und religiöser Art unzulässig", erklärte die Niedersächsische Landesmedienanstalt. Auch die Versammlung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt hatte bereits im April eine formelle Beanstandung gegenüber den ausstrahlenden Hörfunksendern in ihrem Bundesland ausgesprochen.
Staatliche Informationen im Rundfunk nur in Ausnahmefällen
Staatliche Informationen seien im Rundfunk nur in begrenzten Ausnahmefällen zulässig, etwa bei einem dringenden öffentlichen Informationsbedarf. Die beanstandeten Spots hätten allerdings die Grenze der rein sachlichen Information überschritten, argumentierte etwa die Medienanstalt Sachsen-Anhalt. Die Radiospots seien als bundesweite Kampagne vom Bundespresseamt gebucht worden und in nahezu allen Bundesländern gelaufen, sagte der Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, Christian Krebs in Hannover. Er vermute, dass auch andere Landesmedienanstalten die Spots überprüfen werden. Die Medienanstalten beaufsichtigen in ihrem Bundesland private Hörfunk- und Fernsehveranstalter und entscheiden über die Zulassung privater Medienangebote.
Drei Radiosender in Niedersachsen spielten die Spots
In Niedersachsen liefen die Spots in den Sendern Radio 21, Radio ffn und Antenne Niedersachsen, in Sachsen-Anhalt waren sie in Radio Brocken und Radio SAW zu hören.