Fehlalarm mit Absicht: Mehr Verurteilte in Niedersachsen
Wer Polizei oder Feuerwehr ruft, obwohl kein Notfall vorliegt, kann sich strafbar machen. In Niedersachsen ist die Zahl entsprechender Verurteilungen zuletzt gestiegen.
Nach Angaben des Justizministeriums gab es im vergangenen Jahr 49 entsprechende Urteile wegen böswilligen Alarmierens von Feuerwehr und Polizei oder dem Beeinträchtigen der Arbeit der Einsatzkräfte. Im Jahr 2022 waren es 13 Fälle weniger.
Böswilliges Alarmieren: Freiheitsstrafe möglich
Ob die Verurteilten häufiger böswillig die Polizei oder die Feuerwehr alarmiert haben, kann das Ministerium nicht sagen. Dies werde in der entsprechenden Strafverfolgungsstatistik nicht aufgeschlüsselt, hieß es. Wer vorsätzlich Fehlalarme auslöst, muss mit Konsequenzen rechnen: Eine Geldstrafe, aber auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sind laut Justizministerium möglich.
Innenministerin stellt Jahresbilanz vor
Am Donnerstag stellt Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) eine Jahresbilanz zu Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst für das vergangene Jahr vor. Dabei geht es unter anderem um Gewalt gegen Einsatzkräfte, etwa an Silvester.