Corona-Soforthilfen: Rückzahlfrist steht, Hunderte klagen
Die Corona-Soforthilfen müssen bis zum 30. September zurückgezahlt werden - wenn es für die Unternehmen und Selbstständigen doch besser lief als gedacht. Dagegen klagen aus Norddeutschland rund 800 Menschen.
Bundesweit gibt es nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung 5.000 Klagen gegen die geforderten Rückzahlung - aus Niedersachsen sind gerade einmal 20 darunter. Dabei war die Zahl der Anträge auf Hilfe hier um ein Vielfaches höher. In Niedersachsen wurde den Recherchen zufolge rund 140.000 Mal Corona-Soforthilfe beantragt. Bei etwas weniger als der Hälfte der Anträge muss das Geld jetzt ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
Soforthilfen teils freiwillig zurückgezahlt
Aus Sicht der Unternehmerverbände hat sich gezeigt: Die Wirtschaft in Niedersachsen sei deutlich widerstandsfähiger, als es zu Beginn der Pandemie angenommen wurde. Das zeige sich auch daran, dass viele das Geld freiwillig zurückgezahlt haben, sagt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Benedikt Hüppe.
700 Klagen aus Hamburg
Besonders viele norddeutsche Klagen gegen die Rückzahlungsaufforderungen kamen aus Hamburg: 700 waren es in der Hansestadt. Aus den anderen Bundesländern - Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein - wurden jeweils zwischen 20 und 40 Klagen eingereicht. Spitzenreiter im Bundesvergleich ist Nordrhein-Westfalen. Hier gab es rund 1.800 Klagen bei Gericht.
Durchschnitt: Norddeutsche bekamen 7.700 Euro
In der Corona-Pandemie hatten viele Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen eine Soforthilfe bekommen - bis zu 25.000 Euro gab es in der Notlage. Die durchschnittlich ausgezahlte Summe lag in Norddeutschland bei rund 7.700 Euro.