Unfall auf A20 bei Wismar: Dreieinhalb Jahre Haft gefordert
Laut Staatsanwalt teilt sich das geforderte Strafmaß auf zwei Taten auf: Der Angeklagte sei zuerst betrunken aus seiner Kaserne in Niedersachsen bis zu einem A20-Autobahnparkplatz nahe Lübeck gefahren. Das ist für den Staatsanwalt Vorsätzliche Trunkenheit am Steuer. Auf dem Parkplatz sei der damals 28-Jährige trotz Warnung der Polizei weitergefahren. Etwa 70 Kilometer weiter kollidierte er mit etwa 250 Kilometern pro Stunde mit einem Kleinwagen auf der rechten Spur. Darin starben eine 19-jährige Frau und ein 45-jähriger Mann. Das sei fahrlässige Tötung in zwei Fällen und fahrlässige Körperverletzung, weil eine dritte Person in dem Kleinwagen schwer verletzt wurde. Zusätzlich sei das eine vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und auch ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen.
Gefordertes Strafmaß nahe an Höchststrafe
Dafür fordert der Staatsanwalt in der Summe drei Jahre und sechs Monate Haft. Vier Jahre wären das Höchststrafmaß an einem Amtsgericht, wie dem in Wismar. Zusätzlich wird der Entzug des Führerscheins für fünf Jahre gefordert. Dem schließt sich der Anwalt der Familie des 19-jährigen Opfers an. Der Anwalt des Schwerverletzten, dessen Vater bei dem Unfall starb, fordert zwei Monate weniger Haft. Die Verteidigung des angeklagten Bundewehrsoldaten wird in drei Wochen ihr Plädoyer halten. Im Januar soll dann das Urteil gesprochen werden.