Schwerin: Parkplatz am Lambrechtsgrund vorerst nicht nutzbar
Der Parkplatz im Schweriner Lambrechtsgrund darf nicht mehr genutzt werden. Das Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag der Einwohner teilweise zugestimmt. Früher wurde im Stadion Lambrechtsgrund Football gespielt und Sport gemacht, zuletzt konnten dort Autos parken. Der Sportplatz wurde umgebaut, um Parkmöglichkeiten für die Sport- und Kongresshalle zu schaffen. Die eigentlichen Parkflächen fallen während des Baus der neuen Radsporthalle weg.
Gegen das Bauvorhaben formierte sich schnell Widerstand seitens der Anwohner. Nun haben sie gegen den Umbau geklagt. Diese Klage war nun teilweise erfolgreich. Zum neuen Parkplatz erfolgt die Zufahrt über die Von-Flotow-Straße. Anwohner befürchteten stärkeren Verkehr und eine höhere Lärmbelastung. Dieser Argumentation folgte das Gericht in Teilen. In der Begründung heißt es, dass Anwohner besonders nach 22 Uhr vor Lärm geschützt werden sollen.
Stadt prüft Beschwerde
Mit dieser Gerichtsentscheidung darf der Parkplatz nicht mehr über den östlichen Teil der Von-Flotow-Straße angefahren werden, so ein Gerichtssprecher. Die Betreibergesellschaft des Lambrechtsgrund prüft die Entscheidung zur Zeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Schwerin als Beklagte prüft, ob sie dagegen Beschwerde einlegt. Dafür hat die Stadt 14 Tage Zeit. An diesem Wochenende sind keine Veranstaltungen auf dem Gelände bei denen der Parkplatz genutzt werden soll.