Revisionsprozess: Landgericht Schwerin mildert Strafen für Drogenhändler

Gegen drei Drogenhändler hat das Schweriner Landgericht in einem Revisionsprozess die Strafen im Vergleich zum ersten Prozess gesenkt. Ein 50-jähriger Angeklagter muss für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das ursprüngliche Urteil lautete sieben Jahre. Für seinen 75-jähriger Vater wurde die Strafe von viereinhalb auf drei Jahre gesenkt. Ein 34-jähriger Mittäter muss für drei Jahre und zehn Monaten ins Gefängnis. Ursprünglich lautete das Urteil fast sieben Jahre. Die Richter begründeten die milderen Strafen mit neuen Vorgaben bei der Strafbemessung durch das seit April 2024 geltende Cannabisgesetz. Die Männer hatten auf einem Hof in der Mecklenburgischen Seenplatte beim Cannabis-Anbau geholfen. Beim Versuch sieben Kilo der Drogen zu verkaufen, wurden sie vor fast zwei Jahren in Schwaan im Landkreis Rostock festgenommen.
