Nordwestmecklenburg: Neue Hauptsatzung für den Landkreis
Der Kreistag Nordwestmecklenburg hat eine neue Hauptsatzung für den Landkreis beschlossen. Nötig wurde das wegen neuer Vorgaben in der Kommunalverfassung. Die Hauptsatzung des Landkreises dient dazu, die grundlegenden, rechtlichen und organisatorischen Regeln festzulegen. Neu in der Neufassung ist unter anderem, dass in der Verwaltung künftig auch digital signierte Dokumente gültig sind. Auch neu festgelegt ist, wer über neue Kredite entscheidet. Ab jetzt darf der Landrat das nur noch bis zu Krediten in Höhe von fünf Millionen Euro. Alles darüber muss vom Kreisausschuss abgesegnet werden. Hauptstreitpunkt während der Januar-Kreistagssitzung waren geänderte Regelungen für den Beirat für Menschen mit Behinderungen, die nun neu in der Hauptsatzung stehen. Die neue Satzung wird nun dem Innenministerium zur Genehmigung vorgelegt.