Stand: 06.11.2024 16:47 Uhr

A20-Unfall bei Wismar: Fahrer laut Gutachter schuldfähig

Eine Person verbirgt ihr Gesicht hinter einem Aktenordner, um nicht erkannt zu werden. © Screenshot
Mitte Januar 2024 begann der Prozess gegen den Angeklagten. Er war heute aufgrund einer Corona-Erkrankung nicht bei dem Vortrag des psychologischen Gutachtens dabei. (Archivbild)

Im Prozess um einen Unfall mit zwei Toten vor vier Jahren bei Wismar hat ein Gutachter den Angeklagten für schuldfähig erklärt. Der heute 33-Jährige war im August 2020 auf der A20 mit etwa 250 Kilometern pro Stunde auf einen Kleinwagen aufgefahren. In dem starben der 45 Jahre alte Fahrer und eine 19 Jahre alte Mitfahrerin. Ein weiterer 19 Jahre alter Mitfahrer wurde schwer verletzt. Der mutmaßliche Unfallfahrer war zwar während des Unfalls alkoholisiert, aber nachweislich handlungsfähig, so der Gutachter vor dem Wismarer Amtsgericht. Laut des psychologischen Gutachtens hatte der Unfallfahrer damals psychische Probleme, die durch seine Auslandseinsätzen bei der Bundeswehr ausgelöst wurden. Die seien aber nicht so schwer, um schuldunfähig zu sein.

Langer Prozess, demnächst aber Plädoyers

Der Angeklagte war am heutigen 31. Prozesstag am Wismarer Amtsgericht nicht dabei. Er fehlte, weil er aktuell an Corona erkrankt ist. Der Prozess läuft seit Anfang des Jahres. Allerdings immer nur in 90 Minuten langen Sitzungen, da der Angeklagte laut eines ärztlichen Attests der Verhandlung nicht länger folgen könne. In zwei Wochen sollen die Plädoyers beginnen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Regionalnachrichten aus Schwerin | 06.11.2024 | 17:30 Uhr

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