Zinnowitz: Berufung nach Urteil wegen sexuellen Übergriffs
Nach der Verurteilung eines derzeit beurlaubten 53-jährigen Gemeindepädagogen der evangelischen Kirchengemeinde Zinnowitz (Landkreis Vorpommern-Greifswald) hat dessen Verteidigung Berufung eingelegt. Damit muss sich nun das Landgericht Stralsund mit dem Fall beschäftigen. Das Amtsgericht Greifswald hatte den Gemeindepädagogen am Dienstag wegen eines sexuellen Übergriffs in einem minderschweren Fall zu einer Geldstrafe von insgesamt 12.000 Euro verurteilt. Vor acht Jahren soll der Gemeindepädagoge in einem evangelischen Schullandheim einem damals 19-Jährigen an das bekleidete Geschlechtsteil gefasst haben.
Nordkirche prüft arbeitsrechtliche Schritte
Der Fall war ins Rollen gekommen, nachdem bei einer Jugendfreizeit in Zinnowitz sexualisierte Fotos und Videos von Jugendlichen gemacht wurden. Der heute Verurteilte leitete damals diese Jugendfreizeit. Nach Bekanntwerden des Falls in der Öffentlichkeit, hatten sich weitere Menschen an die Nordkirche gewandt. Die Kirchengemeinde prüft weitere rechtliche Schritte. Aus Sicht der Nordkirche „sei eine Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit bei uns im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung nicht mehr vorstellbar“, sagte der Pressesprecher der Nordkirche, Dieter Schulz. Hintergrund sei, dass im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung der Gemeindepädagoge als vorbestraft gelte und wegen einer Sexualstraftat einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erhalte. „Damit kann er als Gemeindepädagoge nicht mehr tätig sein", so Schulz.