Rostock: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Arbeiterwohlfahrt
Die Arbeiterwohlfahrt in Rostock soll Fachleistungen abgerechnet haben, die entweder gar nicht oder nicht von berechtigten Personen erbracht wurden. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Es geht um Leistungen wie therapeutische Behandlungen oder pädagogische Angebote für psychisch erkrankte Menschen in einer AWO-Wohneinrichtung. Solche Leistungen dürfen nur von entsprechend ausgebildetem Fachpersonal erbracht und anschließend auch von diesem unterschrieben werden. Und eben das passierte offenbar nicht. Nach aktuellem Ermittlungsstand geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die fehlerhaften Abrechnungen auf Personalmangel und nicht auf Vorsatz zurückzuführen sind. Die Ermittlungen werden voraussichtlich bis zum kommenden Frühjahr andauern.