Als Asylrecht wird in Deutschland einerseits das im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte bezeichnet. Der Grundgesetz-Artikel 16a besagt zu Beginn kurz und konkret: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Aber auch alle anderen nationalen und internationalen Schutzrechte für bedrohte Menschen - also etwa das Flüchtlingsrecht und der sogenannte subsidiäre Schutz - gehören dazu. Ein Recht auf Asyl haben demnach Menschen, die im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein werden. Beispielsweise aufgrund ihrer politischen Überzeugung, ihrer Religion oder wegen ihrer sexuellen Orientierung.
Wer hingegen aus sogenannten "sicheren Herkunftsstaaten" kommt, hat eine schlechtere Bleibeperspektive. Als sicher gelten Staaten, in denen u.a. die Grundfreiheiten sowie die Menschenwürde gewährleistet sind. Auf der Liste der sicheren Herkunftsstaaten stehen zunächst alle EU-Länder sowie derzeit Ghana und Senegal (seit 1993), Bosnien und Herzegowina, Serbien und Nordmazedonien (seit 2014), Albanien, Kosovo und Montenegro (seit 2015). Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten kann von der Bundesregierung überarbeitet und ergänzt werden.
Asylsuchende (Asylbewerber, Schutzsuchende) sind Ausländer, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben, der noch in Bearbeitung ist. Sie leben meist in Erstaufnahme-Unterkünften. Flüchtling ist ein juristischer Begriff, der umgangssprachlich oft verallgemeinernd verwendet wird. Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind Ausländer, deren Asylantrag positiv beschieden wurde. Sie bekamen Flüchtlingsschutz, weil sie in der Heimat verfolgt werden. Geflüchtete und Flüchtende sind keine juristischen Begriffe. Sie werden aber benutzt, wenn es um Menschen geht, die geflohen sind und noch nicht anerkannt sind. Sprachlich ist der Begriff "Flüchtling" umstritten. So sind Worte mit dem Ableitungssuffix "-ling" im Deutschen verkleinernd und teils negativ konnotiert (bspw. Eindringling, Schönling, Schädling etc.).
Asylbewerber werden bei Grundleistungen, im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft und Geburt finanziell und materiell vom Staat unterstützt. Nach 18 Monaten Aufenthalt haben sie grundsätzlich die Möglichkeit, Sozialhilfe zu bekommen. Auch Geduldete haben Anspruch auf Leistungen.
Deutschlandweit registrierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Zeitraum von Januar bis August dieses Jahres rund 220.100 Asylanträge. Schon zum Jahresbeginn verzeichnete die Behörde ein Plus von über 78 Prozent verglichen mit dem Vorjahreszeitraum. Während der Flüchtlingskrise im Jahr 2016 waren die Asylzahlen deutlich höher: Damals stellten über das gesamte Jahr mehr als 700.000 Menschen einen Antrag auf Asyl in Deutschland. In Mecklenburg-Vorpommern haben von Januar bis August 2023 rund 3.641 Menschen einen Antrag auf Asyl gestellt.
Daten des BAMF zu Asylanträgen zeigen, aus welchen Ländern die meisten Menschen nach Deutschland kommen. Demnach kommen die meisten Flüchtlinge aus Syrien (29.056 Erstanträge), Afghanistan (20.349) und der Türkei (13.206). Deutlich weniger Menschen kommen aus dem Iran (4.749) und dem Irak (4.259), die dem BAMF zufolge Platz vier und fünf einnehmen. Am unteren Ende der Liste von Herkunftsländern, aus denen die meisten Asylanträge stammen, stehen Somalia (1.842) auf Platz neun und Venezuela (1.365) auf Platz zehn.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat jetzt flexible Schwerpunktkontrollen an den Grenzen zu Polen und Tschechien angekündigt. Zuvor hatte sie auch stationäre Grenzkontrollen gefordert. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme ist unter Experten allerdings umstritten. Stationäre Kontrollen seien zwar "in kürzester Zeit" machbar, allerdings nicht auf Dauer, sagte GdP-Vorstandsmitglied Lars Wendland. Außerdem würden Schleuser feste Kontrollen einfach umfahren. Flüchtlinge würden durch diese Kontrollen somit meist nicht gehindert, die Grenze zu übertreten.
Menschen fliehen vor Konflikten und Krisen. Diese zu vermeiden, ist laut Experten der wichtigste Faktor, um Flucht zu verhindern. Die relevante Frage lautet also: Wie kann man Fluchtursachen verhindern, sodass niemand fliehen muss?
Die meisten Menschen fliehen in die Nachbarländer von Konfliktregionen - Syrer beispielsweise in den Libanon und die Türkei. Diese Länder zu stärken, damit die Geflüchteten in der Nähe ihrer Heimat bleiben können, ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Da die wirtschaftliche Lage in Libanon und der Türkei aber schwierig ist, machen sich aktuell beispielsweise auch Syrer nach mehreren Jahren im Nachbarland doch noch auf den Weg Richtung Europa.
Um illegale Einreisen zu verhindern, müsse man legale Einreisewege schaffen, sagen viele Migrationsexperten. "Wenn wir weniger irreguläre Migration haben wollen, müssen wir mehr reguläre Wege schaffen", sagt Ramona Rischke vom Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM). Wenn Deutschland einfacher Visa für die Arbeitssuche vergeben würde, müssten weniger Menschen gefährliche Fluchtrouten nutzen.
Zudem sei es ein Fehler, eine hohe Zahl an Ankommenden als vorübergehende Krise zu sehen. Die Politik müsse dies als Regelzustand anerkennen. Es gebe zwar Wellenbewegungen, aber die würden immer kürzer, sagt Migrationsforscherin Sabine Hess. Sie plädiert dafür, die Aufnahme und Versorgung in den Kommunen krisenfester zu machen und Kapazitäten nicht zurückzubauen, wenn sie mal leer stünden. "Wir haben nach 2015/2016 gesagt: Der Migrationsdruck ist weiter hoch. Wieso ist trotzdem nachhaltige Infrastruktur abgebaut worden?"
Seit 2015 gilt eine Regelung für den Westbalkan: Menschen von dort erhalten einfacher Arbeitsvisa. "Diese Regelung hat es geschafft, die Asylantragzahlen aus den Westbalkanstaaten signifikant zu reduzieren." Auch dies könne ein Modell für andere Länder seien, aus denen Menschen über das Asylsystem nach Deutschland kommen, obwohl sie eigentlich Arbeit suchen.