Urteil gegen "Trauerschwindler": Staatsanwaltschaft geht in Berufung
Die Rostocker Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil gegen einen Bestatter wegen gewerbsmäßigen Betruges eingelegt. Das Amtsgericht hatte den Mann kürzlich zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Damit ist das Urteil zunächst nicht rechtskräftig. Der Fall dürfte vermutlich das Landgericht beschäftigen. Der 49-Jährige hatte laut Gericht Liebesbeziehungen zu mehreren Frauen unterhalten und dabei deren emotionale Notlagen nach Trauerfällen ausgenutzt. Die Frauen hätten ihm finanziell geholfen und seien im Endeffekt auf insgesamt fast 200.000 Euro Schulden sitzengeblieben.