Urteil: Backhaus' Traktor gehört niemandem
Im sogenannten Traktorstreit zwischen Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) und einer ehemaligen Lebensgefährtin hat der Politiker am Mittwoch einen juristischen Erfolg erzielt. Nach dem Urteil des Landgerichts Rostock steht fest: Backhaus muss weder den Traktor noch einen Audi Q7 an die Frau übergeben. Die Fahrzeuge waren während der Beziehung der beiden von 2008 bis 2010 angeschafft worden.
Welches Fahrzeug gehört wem?
Das Gericht urteilte, die ehemalige Lebensgefährtin könne den Audi nur gegen Zahlung des vollen Kaufpreises und der Kreditgebühren von insgesamt rund 54.000 Euro von Backhaus erhalten. Sie sei zwar nachweislich die Eigentümerin des Autos, Backhaus habe aber die Leasingraten bezahlt. Der Kfz-Brief soll im Besitz der Ex-Freundin sein. Weiterhin machte das Gericht klar: Es könne nicht nachgewiesen werden, dass der Traktor Herrn Backhaus gehöre. Tatsache sei lediglich, dass die Frau kein Geld an den Verkäufer - einen Schäfer - gezahlt habe. Ob Backhaus an den Mann 10.000 Euro für das Fahrzeug überwiesen habe, wie er sagt, sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, so die Richterin.
Zwei Klage-Parteien, drei Meinungen über einen Traktor-Kauf
Zu Prozessbeginn im November 2014 hatte Backhaus ausgesagt, dass er dem Traktorverkäufer, einem Schäfer aus der Nachbarschaft, im Juli 2008 das Gefährt für 10.000 Euro abgekauft habe, um in einer Notlage zu helfen. Dem hatte der Schäfer widersprochen: Es habe keine Gegenleistung für die 10.000 Euro gegeben - also auch keine Rückzahlung. Backhaus hatte weiter angegeben, dass er sich nach dem Ende der Beziehung von dem Verkäufer eine Zweitschrift des Kaufvertrags unterschreiben ließ, da das Original nicht mehr auffindbar gewesen sei. Die Ex-Freundin dagegen schilderte, dass sie 2009 den Traktor für 25.000 Euro von dem Schäfer gekauft habe. Sie habe nicht gewusst, dass der Traktor schon verkauft gewesen sein soll.