62 Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte in MV im Jahr 2022
Die Zahl der neuen Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte ist in Mecklenburg-Vorpommern 2022 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Viele Verfahren werden eingestellt.
Gegen Polizeibeamte in Mecklenburg-Vorpommern sind im vergangenen Jahr 62 Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Das waren elf weniger als 2021, wie das Schweriner Innenministerium mitteilte. In den Jahren davor schwankte die Zahl den Angaben zufolge zwischen 49 im Jahr 2018 und 85 im Jahr 2020.
Unerlaubte Suche im Dienst-Computer
Am häufigsten ging es in den Disziplinarverfahren laut Ministerium um die Verletzung des Datenschutzes, also beispielsweise Abfragen von Personendaten aus Polizei-Datenbanken, die nichts mit dem Dienst zu tun haben. Ein anderer Schwerpunkt sind laut Ministerium Verletzungen der sogenannten Wohlverhaltenspflicht. Ein Beispiel dafür sei, dass Beamte weniger leisteten als ihnen möglich wäre. Details zu einzelnen Verfahren machte das Ministerium nicht. Disziplinarverfahren wurden 2022 auch wegen Schusswaffenmissbrauchs, Alkohol im Dienst und Körperverletzung eingeleitet.
Hälfte der Verfahren eingestellt
Im vergangenen Jahr wurden auch zahlreiche Disziplinarverfahren abgeschlossen. 35 Fälle wurden eingestellt. Das war die Hälfte aller beendeten Verfahren. In der Regel konnte in diesen Fällen kein Dienstvergehen nachgewiesen werden. Disziplinarmaßnahmen können auch ausbleiben, weil der Betroffene strafrechtlich verurteilt wurde. In 26 Disziplinarverfahren wurden 2022 Geldbußen verhängt. Es gab den Angaben zufolge außerdem fünf Verweise sowie jeweils einmal eine Kürzung der Bezüge und eine Aberkennung der Pension.
