Transparenz in Politik und Verwaltung: Initiative legt Gesetzesentwurf vor
Ein Bündnis aus zehn Vereinen und Verbänden fordert in Mecklenburg-Vorpommern mehr Transparenz in Politik und Verwaltung. Staatliche Informationen müssten für Bürger transparenter und leichter zugänglich sein.
Eine Transparenz-Initiative in Mecklenburg-Vorpommern hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie Behörden auffordert, mehr Informationen von sich aus zu veröffentlichen. "Ziel des Gesetzentwurfs ist ein Paradigmenwechsel von der Holschuld des Bürgers zur Bringschuld der Verwaltung", sagte Gerhard Bley von der Regionalgruppe MV der Organisation Transparency International in Schwerin. Ziel ist, dass Bürger nicht mehr gebührenpflichtig per Antrag Auskünfte erfragen müssen. Stattdessen soll die Verwaltung in die Pflicht genommen werden, alle Vorgänge in der Verwaltung offenzulegen, in denen es um Werte von mehr als 20.000 Euro geht - etwa beim Straßenbau, bei Förderbescheiden und Gutachten.
Bisherige Transparenzgesetze 18 Jahre alt
Das Informationsfreiheitsgesetz sowie das Umweltinformationsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns seien nicht mehr zeitgemäß, hieß es. Seit 2006 gibt es im Land das Informationsfreiheitsgesetz, welches weiterentwickelt werden sollte - so hatten es die Regierungsparteien SPD und Linke 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart. Allerdings hat sich aus Sicht der Initiative für mehr Transparenz bisher nichts getan. Zum letzten Mal überarbeitet wurde das Gesetz 2011. "Ein gutes Transparenzgesetz ist ein Modernisierungsschub, auch für die Verwaltungen. Das kennen wir aus Hamburg, wo Bürgerinnen und Bürger, aber auch die einzelnen Behörden seit mehr als zehn Jahren vom Transparenzportal profitieren", so Manfred Redelfs von der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche.
Transparenz soll Vertrauen in den Staat stärken
Neben dem proaktiven Veröffentlichen durch Behörden fordern die Autoren des Gesetzentwurfes auch für Mecklenburg-Vorpommern ein solches Transparenzportal im Internet. Dort soll digital alles zu finden sein, was den Bürger interessieren könnte: gut sortiert, mit einfacher Suchfunktion. Denn bisher, so Gerhard Bley, würden Land und Kommunen ihre Informationen auf etwa 60 Portalen verteilen. Das sei vollkommen unübersichtlich. Der Gedanke, der dahinter steckt: Nur wenn der Bürger sich leicht und gut informieren kann, hat er Vertrauen in den Staat und kann sich einfacher beteiligen. So soll die Demokratie gestärkt und die Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen erhöht werden.
Veröffentlichungspflicht ab 20.000 Euro
Die Initiatoren des Gesetzentwurfes wollen, dass in einem Transparenzportal unter anderem alle durch Behörden geschlossene Verträge, ab einem Gegenstandswert von 20.000 Euro veröffentlicht werden. Ebenso sollen Informationen über Gespräche zwischen Vertretern der Landesregierung und Lobbyisten veröffentlicht werden. Nur in seltenen Fällen sollen laut dem Gesetzentwurf die "auskunftspflichtigen Stellen" Informationen zurückhalten dürfen - etwa, wenn es um den Schutz personenbezogener Daten geht, die Beziehungen zu anderen Staaten darunter leiden könnten oder die öffentliche Sicherheit bedroht sein könnte.
Mecklenburg-Vorpommern nur im unteren Mittelfeld bei Transparenz
Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, in dem Anträge auf Auskunft bei Behörden nicht per E-Mail, sondern nur per Post oder Fax möglich sind. Der Gesetzesentwurf setzt sich deswegen auch für die Möglichkeit einer elektronischen Antragstellung ein. Laut dem Transparenzranking der gemeinnützigen Vereine "Open Knowledge Foundation Deutschland" und "Mehr Demokratie" liegt Mecklenburg-Vorpommern derzeit nur auf Platz zehn im Bundeslandvergleich. Bei den Informationsrechten erreicht der Nordosten nur fünf von 28 möglichen Punkten.
Die Initiatoren rufen die Landesregierung dazu auf, ihren Gesetzentwurf zu übernehmen, um das Land und seine Verwaltung bürgerfreundlicher zu machen.