Tödlicher Unfall in Malchin: 23-Jährige zu Geldstrafe verurteilt
Rund zwei Jahre nach dem Unfalltod einer 23 Jahre alten Fußgängerin in Malchin hat das Amtsgericht Neubrandenburg die heute 23-jährige Unfallverursacherin wegen Fahrerflucht zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.300 Euro verurteilt. Anhaltspunkte für eine fahrlässige Tötung oder unterlassener Hilfeleistung habe es nicht gegeben.
Nach dem Unfalltod einer Studentin vor zwei Jahren in Malchin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) ist die 23-jährige Unfallverursacherin am Dienstag wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt worden. Das Amtsgericht Neubrandenburg verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 6.300 Euro. Die angeklagte Neubrandenburgerin soll die Studentin am ersten Weihnachtsfeiertag 2022 gegen 22.30 Uhr auf der B104 mit ihrem Auto erfasst haben und danach weitergefahren sein. Passanten fanden die junge Frau am nächsten Morgen tot.
Angeklagte will kaputte Frontscheibe nicht bemerkt haben
Die Angeklagte kam am Dienstag mit einem Aktenordner vor dem Gesicht in den Saal, versuchte trotz heftiger Tränen zu sprechen. Zum Prozessbeginn sagte sie vor Gericht im Beisein von Angehörigen der getöteten Studentin umfassend aus. Demnach könne sie sich an einen dumpfen Knall während ihrer Fahrt erinnern. Sie habe angenommen, den Bordstein oder eine Mülltonne berührt zu haben. Sie habe zwar bemerkt, dass das Licht an ihrem Auto defekt war, sei aber zu ihrem Freund nach Güstrow (Landkreis Rostock) weitergefahren. Erst dort hätten sie und ihr Freund die Schäden am Auto entdeckt - unter anderem war die Windschutzscheibe auf der Beifahrerseite im unteren Bereich stark beschädigt. Ihr Freund habe gemeint, dass es ein Wildunfall gewesen sei, so die Angeklagte.
Unfallfahrzeug wurde massiv beschädigt
Nach Aussagen des technischen Sachverständigen war die Angeklagte zum Unfallzeitpunkt mit einer Geschwindigkeit zwischen "50 bis 60 Kilometer pro Stunde" unterwegs. Auf Fotos war zu sehen, dass das Fahrzeug massiv beschädigt wurde, unter anderem war die Motorhaube stark demoliert, das rechte Scheinwerferlicht zerbrochen und die Windschutzscheibe auf der Beifahrerseite zerborsten.
Angeklagte fuhr zurück zur Unfallstelle
Am selben Abend war die Angeklagte nach eigenen Angaben zurück nach Malchin gefahren, habe an der fraglichen Stelle jedoch keine Unfallspuren entdeckt. Zu dem Zeitpunkt lag die tote 23-Jährige etwa 20 Meter weiter unentdeckt unter einem Baum, wohin sie nach dem Aufprall geschleudert wurde. Laut Rechtsmedizin war die Studentin unmittelbar nach dem Unfall gestorben.
Getötete war auf dem Weg nach Hause
Auch eine Freundin der zu Tode gekommenen Studentin sagte am Dienstag aus. Sie berichtete von der vergeblichen Suche nach ihrer Freundin in Malchin. Die Studentin sei damals am Abend des ersten Weihnachtstages zunächst bei einer Familienfeier bei ihrem Onkel in Malchin gewesen und habe von dort zu ihrem unweit gelegenen Elternhaus gehen wollen, um sich frisch zu machen für ein Treffen mit Freunden. Auf dem Weg vom Haus des Onkels zum Elternhaus passierte der tödliche Unfall.
Erst am nächsten Tag bei Polizei gemeldet
Die Angeklagte erfuhr eigenen Angaben nach erst am nächsten Tag von Freunden und aus Medien von dem tödlichen Unfall in Malchin. Daraufhin habe sie sich bei der Polizei gemeldet. Bereits in den Vernehmungen sagte sie damals aus, sie habe einen Knall an ihrem Fahrzeug bemerkt, habe das aber nicht mit einem Unfall in Verbindung gebracht.
Polizei werte Handys aus
Die Polizei wertete die Handys der Angeklagten sowie des Unfallopfers aus. Danach verschickte die 23-jährige Studentin auf Italienisch eine Sprachnachricht auf WhatsApp, als sich der Unfall um 22.21 Uhr und 29 Sekunden ereignete. Der zuständige Polizeibeamte sagte als Zeuge aus, dass ein dumpfes Geräusch in der Sprachnachricht zu hören sei, das als Zeitpunkt der Kollision gewertet werden könne. Nach Angaben des Sachverständigen hätte der Unfall bei einer Geschwindigkeit von 35 km/h vermieden werden können. Nach Worten der Richterin gab es aber an dem Abend keinen zwingenden Grund, langsamer als die erlaubten 50 km/h zu fahren.
Keine Anhaltspunkte für fahrlässige Tötung
Die Angeklagte habe den Unfall kausal, aber nicht schuldhaft verursacht, so Richterin Juliane Söhnchen in der Urteilsverkündung. Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Angeklagte erhält nach zwei Jahren ihre Fahrerlaubnis zurück. Anhaltspunkte für eine fahrlässige Tötung oder unterlassene Hilfeleistung gab es auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht. Einige Angehörige verließen aus Protest bereits während der Plädoyers den Saal. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.