Stadtwerke Neubrandenburg vor Gericht: Klage wegen Preisbildung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Unterlassungsklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg eingereicht. Die Preise seien teils drastisch angehoben und dabei unzulässige Preisklauseln verwendet worden, so die Begründung.
Die Stadtwerke Neubrandenburg müssen sich wegen ihrer Fernwärmepreise vor dem Oberlandesgericht in Rostock verantworten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat dort eine Unterlassungsklage gegen die Stadtwerke eingereicht, weil er die Preise als unzulässig erachtet. Für die Stadtwerke ist das Vorgehen des vzbv nicht nachvollziehbar.
vzbv strebt Sammelklage an
Die Preise der Stadtwerke Neubrandenburg seien teils drastisch angehoben worden, so ein Sprecher des vzbv. Die Unterlassungsklage sei ein erster Schritt. Sollte sie vor dem Oberlandesgericht Rostock erfolgreich sein, müssten die Stadtwerke ihre Preisgestaltung ändern. Daraus würden sich dann Rückforderungsansprüche der Kundinnen und Kunden ergeben. Diese können sich auf bis zu drei zurückliegende Jahre erstrecken. Die Ansprüche wiederum können erst geltend gemacht werden, wenn es zu einer Sammelklage kommt. Diesen zweiten Schritt strebt der vzbv an.
vzbv: "Dem Anbieter fast schutzlos ausgeliefert"
Ronny Jahn vom Bundesverband begründet die Unterlassungsklage mit fehlender Preistransparenz und teils fragwürdiger Preisgestaltung. Seit 2021 habe sich der Preis für Fernwärmekunden bei den Stadtwerken Neubrandenburg mehr als verdreifacht, von 8,03 auf 27,64 Cent je Kilowattstunde (kWh). Für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 16.000 kWh ergäben sich daraus Mehrkosten in Höhe von über 3.000 Euro in einem Jahr. Im Jahr 2023 habe der Preis je kWh sogar noch wesentlich darüber gelegen. Viele Fernwärmekunden seien ihrem Anbieter fast schutzlos ausgeliefert, begründet Jahn das Einschreiten des vzbv.
Fischer: "Markt aus Sicht der Verbraucher sehr intransparent"
"Da ist Neubrandenburg auch ein besonderer Fall, weil die Preise eben auch besonders stark gestiegen sind", erklärt Henning Fischer vom Verbraucherzentrale Bundesverband im NDR MV Live. Dadurch, dass Anbieter von Fernwärme nicht mit festen Preisen arbeiten, sondern die Preise jedes Jahr aufs Neue berechnen, sei der Markt aus Sicht der Verbraucher auch sehr intransparent. Auch die mangelnde Konkurrenz auf dem Fernwärmemarkt ist laut Fischer ein großes Problem. Damit die Verbraucher ihr Geld auch zurückbekommen, überlege der Verbraucherzentrale Bundesverband neben der Unterlassungsklage auch eine Sammelklage einzureichen. "Da laden wir eben alle Verbraucher ein, sich auf unserer Website zu melden, www.sammelklagen.de. Dort kann man dann seine E-Mail-Adresse angeben und dann wissen wir Bescheid, da gibt es so und so viele Interessenten und da würde sich eine Sammelklage auch lohnen."
Stadtwerke: Preise nach externer Prüfung als zulässig erklärt
Die Stadtwerke Neubrandenburg finden die Unterlassungsklage nicht nachvollziehbar. In den vergangenen Jahren habe eine externe Prüfung ergeben, dass die Formel, anhand derer der Fernwärmepreis berechnet werde, rechtlich zulässig sei. "Durch die massiven Preisanstiege bei den Rohstoffkosten in Folge des Ukrainekrieges und nach Wegfall der Preisbremsen Ende 2023 stiegen unsere Fernwärmepreise im Jahr 2024 deutlich", erklären die Stadtwerke auf Nachfrage des NDR. Zuvor hätten die Preise insbesondere im Jahr 2022 deutlich unter den Preisen vergleichbarer Fernwärmeversorger gelegen. Bezüglich der Mehrkosten-Rechnung des vzbv erklären die Stadtwerke: "Der typische Fernwärmehaushalt in Neubrandenburg verbraucht durchschnittlich 8.000 kWh und hat im Vergleich der Jahre 2021 mit 2024 eine Mehrbelastung von 1.200 Euro, vorausgesetzt der Verbrauch ist unverändert." Im Jahr 2023 hätten für 80 Prozent des Verbrauchs die Preisbremsen gegolten.