Staatsanwälte vor Untersuchungsausschuss zur Klimastiftung vernommen
Vor dem Untersuchungsausschuss zur umstrittenen Klimastiftung MV haben am Freitag zwei Staatsanwälte ausgesagt. Sie hatten das Strafverfahren gegen die Finanzbeamtin geführt, die vor Jahren Steuererklärungen der Stiftung verbrannt hatte.
Zwei Staatsanwälte aus Stralsund standen am Freitag vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zur Klimastiftung MV. Die beiden Juristen führten vor rund zwei Jahren den Prozess gegen eine Mitarbeiterin des Finanzamtes Ribnitz-Damgarten, welche Steuerunterlagen der Klimastiftung verbrannt hatte.
Keine Einflussnahme der Politik auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen
Vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags beteuerten sowohl Stralsunds Leitender Staatsanwalt Olaf Juterzenka als auch die damals direkt für den Fall zuständige Staatsanwältin, dass es keinen Druck von Seiten des Justizministeriums oder anderer Stellen gegeben habe. Man sei sich aber durchaus der Brisanz des Falls bewusst gewesen. Die Schilderung der Finanzbeamtin aus Ribnitz-Damgarten sei plausibel gewesen, die Beschuldigte habe alles gestanden und sei nicht vorbestraft gewesen, deshalb sei das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden. Für die SPD im Untersuchungsausschuss war der Fall damit erledigt, CDU, Grüne und FDP hakten aber nach. Sie kritisierten, dass die Staatsanwaltschaft die Finanzbeamtin nie selbst vernommen hat, sondern nur das schriftliche Geständnis an ihren Vorgesetzten als Entscheidungsgrundlage nutzte. Außerdem sei bis heute nicht geklärt, wie viele und welche Akten genau verbrannt wurden und ob es Mitwisser gab.
Verfahren wurde eingestellt
Unter anderem anhand der verbannten Akten sollte entschieden werden, ob die Stiftung eine Schenkungssteuer auf eine Zahlung vom russischen Konzern Gazprom entrichten muss. Von Gazprom waren 20 Millionen Euro in die Stiftung geflossen. Eine Entrichtung von zehn Millionen Euro Schenkungssteuer stand im Raum. Die Mitarbeiterin des Finanzamtes hatte gestanden, die Unterlagen verbrannt zu haben - aus Angst, weil sie in ihrer Ablage untergegangen waren. Ihr Chef beim Finanzamt erstattete Anzeige gegen sie. Die Opposition vermutet, dass auf die Finanzbeamtin politischer Druck ausgeübt wurde und sie die Unterlagen deshalb vernichtet hat. Die Staatsanwaltschaft Stralsund hatte ermittelt, dass es teilweise Kopien gab und die Unterlagen schon während der Suche erneut eingereicht worden waren. Ihr Fazit: Das Steuerverfahren war nicht beeinträchtigt. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.