Sonderbeauftragter: Klimastiftung MV kann nicht aufgelöst werden
Die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV kann nicht gesetzeskonform aufgelöst werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Sonderbeauftragte zur Auflösung der Stiftung, der Rechtsanwalt Andreas Urban.
Landtagspräsidentin Birgit Hesse (SPD) und der von ihr beauftragte Rechtsanwalt Andreas Urban haben am Donnerstag in Schwerin die Ergebnisse der juristischen Prüfung zur Auflösung der umstrittenen Klimastiftung vorgestellt. Demnach kann die Stiftung nicht rechtskonform aufgelöst werden. Die Klimaschutzstiftung MV war Anfang 2021 gegründet worden, um die Fertigstellung der Erdgasleitung Nord Stream 2 unter Umgehung von Sanktionsdrohungen der USA gegen beteiligte Firmen zu ermöglichen.
Landtagsbeschluss zur Auflösung nicht umgesetzt
Die Stiftung sollte nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine aufgelöst werden. Das hatte der Landtag schon Anfang März 2022 mit breiter Mehrheit beschlossen. Der Stiftungsvorstand kam dem nicht nach, was in Urbans Gutachten nun als rechtens erklärt wurde. Denn: "Nach dem Ultima-Ratio-Prinzip" gehe eine Änderung der Satzung einer Auflösung der Stiftung vor. Und eine solche Satzungsänderung sei auf einen Antrag des Vorstands auch vorgenommen worden - sämtliche Satzungsvorschriften, die sich mit dem Thema Nord Stream 2 befassten, seien entfernt worden. "Deswegen haben wir jetzt eine andere Situation, es gibt jetzt keinen Grund mehr, das aufzulösen", sagte Urban bei NDR MV Live.
Gutachten: Stiftung kann Zwecke verfolgen
Ein Argument zur Auflösung der Stiftung war laut Urban die Tatsache, dass die Stiftung ihr Kapital zum großen Teil von Nord Stream 2 bekommen hat. Seinem Gutachten zufolge kann das aber nicht beanstandet werden, weil die Einzahlung der Geldmittel vor dem russischen Angriffskrieg erfolgt sei. Weiter hätten Bedenken bestanden, dass die Stiftung nach dem Scheitern des Baus der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 die Mittel fehlen, um ihren Zielen nachzukommen. Die Stiftung sei aber mit einem Vermögen von mindestens 16 Millionen Euro nach wie vor in der Lage, ihre verbliebenen Hauptzwecke zu verfolgen. "Derzeit sind keine Bedenken dagegen angebracht, es ist also kein Auflösungsgrund", so Urban.
Auflösung durch Stiftungsbehörde nicht möglich
Auch eine Auflösung der Stiftung durch die für solche Maßnahmen zuständige Stiftungsbehörde sei nicht möglich, so Urban. Diese könne nur aktiv werden, wenn der Vorstand die Stiftung auflösen muss, dies aber nicht vollzieht oder wenn die Stiftung das Gemeinwohl gefährdet. Diese Voraussetzungen lägen aber nicht vor. Im Gegenteil, sagt Urban: Die Stiftung verfolge mit dem Klima- und Umweltschutz eher Ziele, die das Gemeinwohl förderten.
Klimastiftung MV: Dauerstreit im Landtag
Auch die Landesregierung meinte nach dem Beschluss des Landtages im März 2022, rechtlich sei eine Auflösung nicht möglich. Das Thema wurde zum Dauerstreit im Landtag. Schon bevor Urban beauftragt wurde, waren zwei Rechtsgutachten in der Frage der Stiftungsauflösung zu gegenteiligen Schlüssen gekommen. Landtagspräsidentin Hesse hatte Urban Ende 2023 als Sonderbeauftragten engagiert.
Untersuchungsausschuss will Gutachten auswerten
Dem Vorsitzenden des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Klimastiftung MV, Sebastian Ehlers (CDU), zufolge ist in einem der älteren Gutachten aufgezeigt worden, wie die Klimastiftung aufzulösen sei. "Es gab vor zwei Jahren, kurz nach Kriegsbeginn, das Zeitfenster, in dem man das hätte beenden können", so Ehlers bei NDR MV Live. Die Landesregierung habe diese Möglichkeit damals lediglich nicht genutzt. Der Untersuchungsausschuss wolle das Gutachten nun sorgfältig auswerten. Der Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Erwin Sellering, begrüßt die Klarstellung durch das Gutachten: "Was die Anerkennung der Rechtslage angeht, sind wir noch mal einen Schritt weiter. [...] Das trägt hoffentlich zur Versachlichung bei. Welche Folgerungen Landtag und Landesregierung daraus für den Umgang mit der Stiftung ziehen, bleibt abzuwarten", so Sellering.