Sonntagsöffnungen in MV: Wirtschaftsminister will Bäderregelung ausweiten
Ein früherer Saisonstart und weitere Verkaufstage über die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel - das sieht die neue Bäderregelung von Wirtschaftsminister Wolfgang Blank vor. Die könnte schon ab März greifen.
Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Wolfgang Blank (parteilos) will den Unternehmen in den Tourismusorten des Landes entgegenkommen und die Bäderregelung ausweiten. Darin ist festgehalten, wann die Geschäfte in Badeorten öffnen dürfen. Die neue Verordnung soll nach Blanks Plänen Ende Februar in Kraft treten. Die Abstimmung im Kabinett steht derzeit noch aus.
Saison soll früher beginnen
Der Entwurf sieht vor, dass die Saison in den Tourismusorten von Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr schon vor Ostern - also am 15. März - beginnen soll. Das sind vier Wochen früher als in der aktuellen Bäderregelung. Unternehmen fordern zudem, dass es im Winter zwischen dem 17. Dezember und dem 8. Januar mehr Flexibilität gibt. Vielen geht es vor allem um die beiden letzten Sonntage im Dezember sowie den ersten im Januar.
Bäderregelung betrifft 76 Orte und Ortsteile
Die Bäderregelung gilt für 76 ausgewählte Orte und Ortsteile wie zum Beispiel Kur- und Erholungsorte, Weltkulturerbestädte und anerkannte Ausflugsorte mit besonders starkem Fremdenverkehr. Nach der derzeitigen Verordnung sind in der Wintersaison in den touristischen Orten keine Sonntagsöffnungen möglich. "Vor allem der 29. Dezember tut vielen Gewerbetreibenden weh", sagte Peter Volkmann, amtierender Hauptgeschäftsführer der IHK Rostock, im Dezember. Besonders, weil die Bäderregelung in Schleswig-Holstein und Polen Geschäftsöffnungen erlaubt.
Ver.di droht mit Klage
Die Gewerkschaft ver.di hat bereits mit einer Klage gedroht, sollte die Sonntagsöffnung ausgeweitet werden. Denn dann sei der verfassungsgemäße Sonntagsschutz für die betroffenen Familien nicht mehr gewahrt. Mecklenburg-Vorpommern sei kein Shoppingziel, sondern ein Urlaubsland, sagt Bert Stach von ver.di Nord. Der Sonntagsschutz für Familien habe eine hohe Bedeutung - eine Ausweitung der bestehenden Bäderregelung, die ein gut austarierter Kompromiss sei, ist aus Sicht von ver.di nicht notwendig.