Ein Schild, auf dem "Sonntag geöffnet" steht. © picture alliance / CHROMORANGE | Weingartner-Foto
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AUDIO: Ver.di kritisiert geplante Änderung der Bäderregelung in MV (1 Min)

Ver.di kritisiert geplante Änderung der Bäderregelung in MV

Stand: 25.10.2023 05:59 Uhr

Die Sonntagsöffnung in Mecklenburg-Vorpommerns Badeorten soll im kommenden Jahr um einen Monat ausgeweitet werden. Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di warnt davor - das Vorhaben verschlechtere die Arbeitsbedingungen.

Ladenöffnung am Sonntag in mehr als 60 touristischen Orten: Das soll in Mecklenburg-Vorpommern künftig schon von Mitte März an möglich sein und nicht wie bisher erst ab Mitte April. Die Landesregierung will die Bäderregelung im kommenden Jahr mit der Änderung an die Rechtslage in Schleswig-Holstein anpassen. Kritik für die Pläne kommt von Ver.di: Der Dienstleistungsgewerkschaft zufolge würde die vorgezogene Bäderregelung die Arbeitsbedingungen der betroffenen Beschäftigten verschlechtern. Warum gerade eine rot-rote Landesregierung das plane, sei mit Blick auf das Motto "Gute Arbeit", das sich die Landesregierung auf die Fahne geschrieben habe, nicht nachvollziehbar.

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Die Sonntagsöffnung in den Badeorten von MV soll im kommenden Jahr vereinheitlicht und um einen Monat ausgeweitet werden. © dpa Foto: Bernd Wüstneck

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Die Sonntagsöffnung in den Badeorten von MV soll im kommenden Jahr vereinheitlicht und um einen Monat ausgeweitet werden. mehr

Gewerkschaft will Vorstoß rechtlich prüfen lassen

Die Gewerkschaft will den Vorstoß von Wirtschaftsminsterin Reinhard Meyer (SPD) rechtlich prüfen lassen. Ver.di verweist hierbei auf das Sonntagsarbeitsverbot. Die bisher gültige Bäderregelung sei bereits ein Kompromiss gewesen. Neben der Gewerkschaft beharrt auch die Kirche auf möglichst begrenzte Sonderöffnungszeiten. Handelsvertreter hatten für Mecklenburg-Vorpommern schon länger eine Ausweitung der Sonntagsöffnung in den Badeorten gefordert und das mit der Konkurrenz zum Nachbar-Bundesland begründet.

Bäderregelung gilt in 62 Orten von MV

Die Bäderregelung gilt in Mecklenburg-Vorpommern für 62 Orte, Ortsteile und herausragenden Freizeiteinrichtungen. Bis zum 30. Oktober dürfen Geschäfte in diesen touristisch geprägten Orten sonntags zwischen 12 und 18 Uhr öffnen. In den Welterbe-Städten Wismar und Stralsund darf an zwölf Sonntagen im Jahr geöffnet werden. Verkauft werden dürfen Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs. Möbelhäuser, Baumärkte, Autohäuser und Händler von Elektro-Großgeräten dürfen nicht öffnen. Die aktuelle Verordnung läuft am 14. April aus.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 25.10.2023 | 07:30 Uhr

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