Die Sonntagsöffnung in den Badeorten von MV soll im kommenden Jahr vereinheitlicht und um einen Monat ausgeweitet werden. © dpa Foto: Bernd Wüstneck

Wirtschaftsministerium plant erweiterte Bäderregelung in MV

Stand: 22.10.2023 09:56 Uhr

In Mecklenburg-Vorpommern dürfen die Geschäfte in Badeorten später im Jahr sonntags öffnen, als in Schleswig-Holstein. Das soll sich im kommenden Jahr ändern. Mit einer neuen Bäderregelung will das Wirtschaftsministerium in MV auf Forderungen der Händler reagieren.

Die Sonntagsöffnung in Mecklenburg-Vorpommerns Badeorten soll im kommenden Jahr vereinheitlicht und um einen Monat ausgeweitet werden. Im April nächsten Jahres läuft die aktuelle Verordnung aus. Dann soll diese neu geregelt und an die Rechtslage in Schleswig-Holstein angeglichen werden, so ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. In Schleswig-Holstein gilt die Bäderregelung bereits ab dem 15. März, in Mecklenburg-Vorpommern griff diese bislang immer erst einen Monat später - am 15. April. Nur wenn Ostern in einem Jahr in den Monat März fällt, durften die Geschäfte hierzulande auch schon früher sonntags öffnen.

Handelsvertreter hatten schon länger Ausweitung gefordert

In der Neuregelung soll die Verordnung nach Angaben des Wirtschaftsministeriums nun angepasst und vereinheitlicht werden. Handelsvertreter hatten für Mecklenburg-Vorpommern schon länger eine Ausweitung der Sonntagsöffnung in den Badeorten gefordert und das mit der Konkurrenz zum Nachbar-Bundesland begründet. Kirchen und Gewerkschaften beharren hingegen auf möglichst begrenzten Sonderöffnungszeiten.

Bäderregelung gilt in 62 Orten in MV

Die Bäderregelung gilt in Mecklenburg-Vorpommern für 62 Orte, Ortsteile und herausragenden Freizeiteinrichtungen. Bis zum 30. Oktober dürfen Geschäfte in diesen touristisch geprägten Orten sonntags zwischen 12 und 18 Uhr öffnen. In den Welterbe-Städten Wismar und Stralsund darf an zwölf Sonntagen im Jahr geöffnet werden. Verkauft werden dürfen Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs. Möbelhäuser, Baumärkte, Autohäuser und Händler von Elektro-Großgeräten dürfen nicht öffnen. Die aktuelle Verordnung läuft am 14. April aus. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung sollen gegebenenfalls Übergangszeiträume eingeräumt werden, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium.

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NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 22.10.2023 | 12:00 Uhr

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